Vor dem Krankenhausaufenthalt
Die Wahl des richtigen Krankenhauses
Sie können unter allen zugelassenen Krankenhäusern frei wählen.
Verlassen Sie sich dabei auf die Fachkenntnis Ihres Arztes. In Abstimmung mit Ihnen wird er einen Vorschlag machen, der Ihren Interessen entspricht.
Wenn Sie Fragen zur Krankenhauswahl haben, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
Nach dem Krankenhausaufenthalt
Behandlung im Anschluss
Der Krankenhausbehandlung kann eine Anschlussheilbehandlung folgen.
Es handelt sich dabei um Rehabilitationsmaßnahmen in Spezialkliniken mit dem Ziel, dass der Patient dem Alltags- und Berufsleben wieder gewachsen ist.
Die Kosten für die Anschlussheilbehandlung übernimmt meistens der Rentenversicherungsträger. Wenn dies nicht der Fall ist, wie z. B. beim nicht berufstätigen Ehegatten, bei Kindern und bei Rentnern, übernimmt die mhplus BKK die Kosten.
Die Betreuung im Hospiz
Oft noch ein Tabu: Würdevolles Sterben im Hospiz
Hospize sind darauf ausgerichtet, dass sterbenskranke und sterbende Menschen bis zum Tod ein möglichst würdevolles und selbstbestimmtes Leben führen können. Sie leisten damit Lebens- und Sterbebegleitung.
Seit einigen Jahren gibt es in Deutschland eine Reihe von Hospizen mit und ohne konfessionellen Hintergrund. Für Versicherte, die aufgrund einer schweren Erkrankung nur noch eine geringe Lebenserwartung haben und schmerzlindernde Behandlung brauchen, gilt: Wenn Sie sich in einem Hospiz pflegen und betreuen lassen, übernimmt die mhplus BKK einen großen Teil der Kosten.
Voraussetzung ist, dass die Angehörigen den Patienten in seinem Haushalt nicht mehr angemessen versorgen können. Letztlich betreuen Hospize auch die Angehörigen und Hinterbliebenen der Patienten.
Fragen Sie uns.