Die Ausgleichskasse der mhplus
Nachfolgend finden Sie alle Infos zur Umlageversicherung U2.
Aktuelle Umlagesätze
Umlagesatz 0,32%
Erstattungssatz: 100% (seit 01.01.2013)
- für alle Arbeitgeber verpflichtend, auch wenn mehr als 30 anrechenbare Arbeitnehmer beschäftigt werden
- einschließlich Arbeitgeber der "öffentlichen Hand"
Leistungen
Bei Mutterschaft der Arbeitnehmerin erhält der Arbeitgeber
- Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (=Differenzbetrag zum tatsächlichen Nettoentgelt gemäß § 14 Mutterschutzgesetz (MuSchG) zu 100% erstattet
- Erstattung von 100% des Arbeitsentgelts bei Beschäftigungsverboten gemäß § 11 MuSchG (ohne Einmalzahlungen)
- pauschale Erstattung von 20% der auf das Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten entfallenden Arbeitgeber-Anteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (GSV) sowie der ggf. anfallenden Arbeitgeberanteile zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung oder ggf. der Beitragszuschüsse für krankenversicherungsfreie Arbeitnehmer zur Kranken- und Pflegeversicherung
Voraussetzungen
- Mutterschaftsgeld-Zahlung während der Schutzfrist
- Vorliegen eines Beschäftigungsverbotes nach dem MuSchG
Versicherte Personen
Alle Arbeitnehmer (für geringfügige Beschäftigte ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig) und Auszubildende, die bei der mhplus versichert sind oder für die die mhplus zuständige Einzugsstelle für die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ist.
Beitragspflichtige Einnahmen
Beitragspflichtig sind die laufenden Arbeitsentgelte (seit 01.01.2006: ohne Einmalzahlungen) der versicherten Personen (auch wenn kein Leistungsanspruch besteht - Männer) bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung (RV).