So berechnet sich Ihr Beitrag
Sie möchten sich freiwillig bei Ihrer mhplus versichern? Nutzen Sie die nachfolgende Tabellen um einen Überblick über Ihre Beiträge zu erhalten.
** Kinderlose Mitglieder der Sozialen Pflegeversicherung, die nach dem Stichtag 01. Januar 1940 geboren sind, zahlen seit 01. Januar 2005 einen Beitragszuschlag von 0,25 %. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres sowie Bezieher von Arbeitslosengeld II und Wehr- und Zivildienstleistende.
Laden Sie sich die Vergleichstabelle hier als PDF herunter.
Mindest- und Höchstgrenzen
Die Einstufung erfolgt nach den tatsächlichen Einkommensverhältnissen unter Berücksichtigung der Mindest- und Höchstgrenzen:
- 875,00 EUR:
Mindestgrenze freiwillige Versicherung - 1.312,50 EUR:
Mindestgrenze hauptberuflich selbstständig Tätige mit Gründungszuschuss - 1.968,75 EUR:
Mindestgrenze hauptberuflich selbstständig Tätige - 3.825,00 EUR:
Höchstgrenze freiwillige Versicherung
Krankengeld
Gesetzliches Krankengeld für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige
Als Selbstständiger können Sie selbst entscheiden, ob Sie eine Krankenversicherung mit oder ohne Anspruch auf Krankengeld möchten. Sinnvoll ist eine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld nur, wenn Sie im Falle einer Arbeitsunfähigkeit einen Einkommensverlust haben. Der Gesetzgeber hat daher zum 01.08.2009 für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige wieder eine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld eingeführt.
Die Versicherung muss entsprechend beantragt werden. Im Falle eines Antrages sind für die freiwillige Krankenversicherung Beiträge nach dem allgemeinen Beitragssatz zu entrichten. Das Krankengeld kann ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit bezogen werden.
An die Abgabe der Wahlerklärung sind Sie 3 Jahre gebunden.
Im Falle einer Antragstellung wird das Versicherungsverhältnis ab dem Folgemonat der Antragstellung mit Anspruch auf Krankengeld geführt. Sofern Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung arbeitsunfähig sind, entsteht der Anspruch auf Krankengeld ab dem Tag nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit.
So hoch ist Ihr Krankengeld ab dem 43. Tag
Das Krankengeld beträgt im Jahr 2012 maximal 89,25 Euro kalendertäglich. Es berechnet sich aus dem Arbeitseinkommen, für das zuletzt Beiträge entrichtet wurden, bevor Sie arbeitsunfähig wurden.
Ihr kalendertägliches Krankengeld beträgt 70 Prozent des täglichen Arbeitseinkommens.
Wahlerklärung
Laden Sie sich hier den Antrag herunter:
Wahlerklärung zur Mitgliedschaft mit Krankengeld