Leistungen rund um Ihre Gesundheit

Belastungsgrenze

Leistungen für alle Fälle

Sie benötigen medizinische Versorgung? Erfahren Sie hier welche Leistungen die mhplus für Sie übernimmt.

Regelung für Zahnersatz

Unzumutbare Belastung

Eine unzumutbare Belastung liegt vor, wenn die monatlichen Bruttoeinnahmen 1008,00 EUR nicht überschreiten. Dieser Betrag erhöht sich für den ersten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen um 378,00 EUR und um 252,00 EUR für jeden weiteren Angehörigen.

Bei der Versorgung mit Zahnersatz übernehmen wir in diesem Fall 100 % der Honorar-, Material- und Laborkosten im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung. Ausgenommen davon sind Edelmetallkosten, die wir mit einem Festbetrag je Abrechnungseinheit bezuschussen.

Reichen Sie uns nach der Eingliederung des Zahnersatzes Ihre Rechnung über den geleisteten Eigenanteil ein. Wir prüfen, ob Sie eine anteilige Erstattung erhalten können.

Fragen?

Sie haben noch Fragen zum Thema Belastungsgrenze und Befreiung von Zuzahlungen?

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