Liegt ein Behandlungsfehler vor?
Das Vertrauensverhältnis zum Arzt ist eine wichtige Grundlage für den Behandlungserfolg.
Sie haben Anspruch auf eine angemessene Aufklärung und Beratung durch den Arzt sowie eine sorgfältige und qualifizierte medizinische Behandlung. Doch nicht einmal der beste Arzt kann in allen Fällen eine erfolgreiche Behandlung garantieren.
Fehlerhafte Operationen, unzureichende Pflege, gesundheitliche Folgen fehlender oder unvollständiger Aufklärung – das alles sind Beispiele für Behandlungsfehler, die für die Patienten unter Umständen lebenslange Folgen haben.
Die Entscheidung darüber, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, ist in der Praxis oft nur mithilfe umfangreicher ärztlicher Stellungnahmen und der Klärung schwieriger juristischer Fragestellungen zu treffen.
Wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten:
- Suchen Sie zunächst ein klärendes Gespräch mit dem Arzt. Vielleicht können Ihre Bedenken in einem persönlichen Gespräch ausgeräumt werden.
- Falls das Gespräch Ihre Fragen und Bedenken nicht klärt, bitten Sie den Arzt um Einsicht in die Behandlungsakten und fertigen Sie sich Kopien an.
- Sprechen Sie mit uns. Sie erhalten von uns einen Fragebogen zum Behandlungsfehler, in dem Sie den zeitlichen und inhaltlichen Verlauf der Behandlung beschreiben.
- Wir fordern für Sie alle notwendigen ärztlichen Unterlagen an. Da die Ärzte einer gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen, benötigen wir hierzu Ihre unterschriebene Schweigepflichtentbindung. Das nötige Formular erhalten Sie von uns.
- Mithilfe des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) kann von uns ein kostenloses medizinisches Gutachten eingeholt werden.
- Alternativ helfen wir Ihnen bei der Einschaltung der Schlichtungsstelle bzw. Gutachterkommission der Ärztekammer.
- Wir beraten Sie über alle weiteren Schritte und Möglichkeiten, die Ihnen bei der Verfolgung Ihrer Rechte zur Verfügung stehen.
- Die Entscheidung über ein Gerichtsverfahren bleibt bei Ihnen. Wir können Sie nicht vor Gericht vertreten.
Fragen?
Sie benötigen unsere Unterstützung?
Falls Sie Fragen zum Thema Behandlungsfehler haben oder unsere Unterstützung benötigen, wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an Ihre zuständige Geschäftsstelle:
Ihre mhplus-Geschäftsstellen