Umfang des Bonus
Bei der Teilnahme am Bonustarif Benefit IGV erhalten Sie von der mhplus BKK 80 % der von Ihnen im Rahmen der Integrierten Versorgung geleisteten Zuzahlungen zurück - bis zu einem Höchstbetrag von 100 EUR!
Beantragung und Bearbeitung
Sammeln Sie alle Zuzahlungsbelege für Ihre Teilnahme an der IGV.
Am Ende des Kalenderjahres reichen Sie die Originalbelege zusammen mit dem Antragsformular bei uns ein.
- Die Belege müssen bis spätestens Ende März des Folgejahres eingereicht werden.
- Alle Belege für die Zuzahlungen müssen auf Sie persönlich ausgestellt sein. Bitte weisen Sie Ihren Arzt darauf hin.
- Fügen Sie eine Kopie der Teilnahmeerklärung an der integrierten Versorgung bei. Die Teilnahmeerklärung müssen Sie bereits zu Beginn der Behandlung beim Arzt oder im Krankenhaus unterschrieben haben.
Nach Eingang der Unterlagen prüfen wir die Belege und Ihre Teilnahme an der IGV. Wenn die Zuzahlungen im Rahmen der IGV anfielen, überweisen wir 80 % der geleisteten Zuzahlungen (maximal jedoch 100 EUR) innerhalb von sechs Wochen auf Ihr Konto.
Härtefälle und Befreiungen
Nach § 62 Absatz 1 Satz 1 SGB V können Versicherte von allen Zuzahlungen befreit werden, sofern sie die Belastungsgrenze überschreiten:
- 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt,
- bei chronisch Kranken 1 %.
Die Zuzahlungen, die bereits im Rahmen des Bonus BeneFit IGV erstattet werden, werden bei der Härtefallregelung nicht berücksichtigt.
Die Härtefallregelung des jeweiligen Kalenderjahres berücksichtigt aber die dem Versicherten verbleibenden Zuzahlungen (20 % bzw. die 100 EUR übersteigende Zuzahlungen).
Fragen?
Sie haben noch Fragen zum Thema Bonus Benefit IGV?
Wir beantworten sie gern.
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