Einfach online übermittlen
Damit die mhplus die Höhe der Entgeltersatzleistung ihrer Mitglieder ermitteln kann, benötigen wir die Angaben des Arbeitgebers.
Bisher wurden diese in Papierform zur Verfügung gestellt.
Vom 01.01.2011 bis zum 30.06.2011 konnte der Arbeitgeber die Angaben per Datenträgeraustausch via gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen oder mittels systemgeprüfter maschineller Ausfüllhilfe erstellen und übermitteln.
Seit 01.07.2011 ist der Datenträgeraustausch nach § 23c Abs. 2 Sozialgesetzbuch Viertes Buch für alle Arbeitgeber verpflichtend.
Der Meldesatz ist vom Arbeitgeber 5 Arbeitstage vor dem 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit (einschließlich anrechenbarer Vorerkrankungen) auszulösen. Die Datenannahmestelle der mhplus bestätigt dem Absender der Datenlieferung die Datenannahme und leitet die Datensätze an die Krankenkasse weiter.