Die elektronische Gesundheitskarte kommt!
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) wird die gewohnte Versichertenkarte bereits in naher Zukunft ersetzten. Sie wird mit einem Lichtbild ausgestattet sein. Um die Versorgung mit einer gültigen eGK sicherzustellen, benötigt die mhplus bereits heute Fotos ihrer Versicherten. Auf dem Foto sollten die Karteninhaber gut erkennbar sein. Ansonsten kann die Arztpraxis die Behandlung verweigern.
Versicherte können der mhplus ihr digitales Foto auf elektronischem Weg zukommen lassen. Nutzen Sie dazu unser Uploadtool oder unsere mhplus App.
Laden Sie hier Bild online hoch: Uploadtool
Oder nutzen einfach Mobilversion für Smartphones: mhplus App
Von folgenden Versichertengruppen liegt der mhplus bereits ein Foto vor, ein weiteres Bild wird nicht benötigt:
1. Versicherte der ehemaligen GBK
2. Versicherte, die eine Bildkarte besitzen.
Auch von Versicherten bis zum 15. Lebensjahr und Versicherten der Pflegestufe II und III wird kein Foto benötigt, für diese Gruppen ist eine eGK ohne Bild vorgesehen.
Ohne Foto wird keine eGK ausgestellt. In diesem Fall sind die Folgen für den Versicherten allerdings gravierend.
Medizinische Leistungen können nicht mehr über die Karte, sondern lediglich im Wege der Kostenerstattung abgerechnet werden. Die Versicherten erhalten in diesem Fall eine Privatrechnung vom Arzt, die bei der mhplus eingereicht werden kann.
Für diese Rechnung legt der Arzt jedoch die privatärztliche Gebührenordnung zugrunde. Dies führt zwangsläufig zu Mehrkosten, die letztendlich der Patient selbst tragen muss.
Was kann die eGK?
Die eGK wird bis 2014 nicht mehr können als die gewohnte Krankenversicherungskarte. Der Gesetzgeber hat die Krankenkassen dennoch zur Kartenausgabe verpflichtet – er will auf diese Weise auch die Aktivitäten anderer Beteiligter vorantreiben.
So zwingt die Karteneinführung beispielsweise die Praxen, die notwendigen Kartenlesegeräte einzuführen, die auch dann noch genutzt werden können, wenn die Karten mit Mehrwertfunktionen ausgestattet sind.
Mehrwertfunktionen ab 2014
Erst ab 2014 sollen die Mehrwertfunktionen eingeführt werden. Ziel ist es, alle Akteure im Gesundheitswesen (Versicherte, Leistungserbringer und Leistungsträger) miteinander zu vernetzen.
Die geplanten Funktionen
Grundsätzlich wird zwischen Pflichtanwendungen und freiwilligen Anwendungen der Karte unterschieden.
Pflichtfunktionen
Pflichtanwendung ist zunächst nur die automatische Verwaltung der Adressdaten. Die Stammdaten werden dadurch auf dem neuesten Stand gehalten. Wenn sich künftig z. B. die Adresse des Versicherten ändert oder sich ein Patient in ein Versorgungsprogramm seiner Krankenkasse einschreibt, muss die Gesundheitskarte nicht ausgetauscht werden. Stattdessen wird der Datensatz online aktualisiert.
Freiwillige Funktionen
Zu den freiwilligen Anwendungen zählen Arzneimitteldokumentation, Notfalldaten, elektronische Patientenakte, Arztbriefe oder Patientenquittungen. Hier entscheiden die Versicherten selbst, ob und welche medizinischen Daten mithilfe ihrer persönlichen Gesundheitskarte gespeichert werden und wer wann auf welche Daten zugreifen darf.
Die freiwilligen Funktionen ermöglichen es, persönliche medizinische Daten oder die Zuzahlungsbefreiung zu speichern. Die Versicherten können auf diese medizinischen Daten zugreifen und auch ihren behandelnden Ärzten oder Apothekern bei Bedarf Einsicht in die jeweils relevanten Informationen gewähren. Die Therapiesicherheit des Versicherten kann damit entscheidend erhöht, unnötige und belastende Mehrfachuntersuchungen können deutlich reduziert werden. Darüber hinaus verbessert die neue Karte die Verwaltungs- und Abrechnungsprozesse von Ärzten, Apotheken und Krankenkassen und sie ist besser gegen Missbrauch geschützt.
Datenschutz
Gesundheitsdaten sind vertrauliche Informationen. Ihr Schutz hat bereits heute höchste Priorität. Gerade angesichts der geplanten technischen Möglichkeiten wird der Datenschutz bei der elektronischen Gesundheitskarte besonders ernst genommen.
Mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wird es möglich, Daten wie Arztberichte, Befundberichte, Therapieempfehlungen, Röntgenbilder oder Rezepte wesentlich schneller zu transportieren, zu speichern und/oder gezielter einzusetzen.
Zum Einlesen von Verwaltungsdaten wie etwa Name und Adresse des Versicherten sind keine zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Das entspricht dem heutigen Verfahren in den Arztpraxen.
Der Zugriff auf sensible Daten, wie etwa Zuzahlungsstatus, das elektronische Rezept oder Arztberichte, ist jedoch durch ein strenges Sicherheitssystem geschützt.
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