Abrechnung von Fahrkosten
So wird abgerechnet
Krankenwagen und Rettungsfahrzeug
Im Allgemeinen bezahlt die mhplus BKK die Kosten für die Beförderung im Rettungswagen, Notarztwagen oder Rettungshubschrauber beim Transportunternehmen direkt. Ihre Eigenbeteiligung rechnen wir anschließend mit Ihnen ab.
Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels
Reichen Sie eine ärztliche Bescheinigung und Ihre Fahrkarten bei uns ein. Zu den Fahrten sind seit dem 01.01.2004 10 % der Kosten zu zahlen, mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR. Nehmen Sie bitte Fahrpreisermäßigungen wie Rückfahrkarten, Freifahrten für Schwerbehinderte, Seniorenpass u. Ä. in Anspruch.
Taxifahrt
Für die Erstattung von Taxikosten (10 % der Fahrkosten, mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR) benötigen wir von Ihnen eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit eines Taxis und die quittierten Rechnungen, falls keine Direktabrechnung mit der mhplus BKK vereinbart ist.
Fahrt im Personenwagen
Für Fahrten zur medizinischen Behandlung, können wir für die kürzeste Fahrstrecke 0,20 Euro pro Kilometer - höchstens jedoch die Kosten, die bei einer Fahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel entstanden wären berücksichtigen. Die Versicherten müssen davon in jedem Fall einen Eigenanteil von 10 %, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro, je gefahrene Strecke selbst tragen.