Ausschluss der Familienversicherung
Wann ist die Familienversicherung ausgeschlossen?
- Wenn der Angehörige selbst gesetzlich krankenversichert ist
Ein typischer Fall liegt z.B. vor, wenn beide Ehepartner arbeiten. Oder, wenn das Kind eine Ausbildung macht und selbst versicherungspflichtig ist. - Wenn der Angehörige versicherungsfrei ist oder von der Versicherungspflicht befreit ist
Dies gilt z.B., wenn der Angehörige Beamter oder ein so gut verdienender Arbeitnehmer ist, der aufgrund der Höhe seines jährlichen Einkommens nicht mehr versicherungspflichtig ist. Der hierfür aktuelle Grenzwert im Jahre 2010 beträgt 49.950,- EUR. - Wenn der Angehörige hauptberuflich selbstständig erwerbstätig ist
- Wenn der Angehörige regelmäßig mehr als 365,- EUR pro Monat verdient
Für Angehörige, die geringfügig Beschäftigte sind, hat der Gesetzgeber zum 01.04.2003 eine zweite Einkommensgrenze eingeführt und diese auf 400,- EUR/Monat festgesetzt. Die monatliche Einkommensgrenze gilt unabhängig davon, ob und in welcher Höhe neben dem Arbeitsentgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung noch weiteres anrechenbares Einkommen bezogen wird, z.B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Weitere Ausschlussgründe für Kinder
Die Familienversicherung von Kindern ist auch dann ausgeschlossen, wenn zugleich folgende drei Bedingungen erfüllt sind:
- Ein Ehepartner (Vater bzw. Mutter des Kindes) ist Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.
- Der andere Ehepartner (Vater bzw. Mutter des Kindes) gehört keiner gesetzlichen Krankenkasse an, weil er entweder privat oder gar nicht krankenversichert ist.
- Dieser privat oder nicht krankenversicherte Ehepartner erzielt ein Einkommen, das regelmäßig einen bestimmten monatlichen Grenzbetrag (im Jahre 2010: 4.162,50 EUR pro Monat) überschreitet und regelmäßig höher ist als das Einkommen des mhplus-Mitglieds.
Hinter dieser Regelung steht der Gedanke: Wenn der höher verdienende Ehepartner keiner gesetzlichen Krankenkasse angehört, soll es nicht möglich sein, die Kinder kostenlos beim weniger verdienenden, Ehepartner (dem Krankenkassen-Mitglied) mitzuversichern. Für diesen Fall bieten wir eine günstige freiwillige Mitgliedschaft für die Kinder an.





