Beendigung der Familienversicherung und Änderung
Was tun, wenn die Familienversicherung endet?
Die Familienversicherung kann aus verschiedenen Gründen enden.
- Zum Beispiel, weil ein zuvor nicht berufstätiger Ehepartner eine Beschäftigung aufnimmt.
- Oder nach einer rechtskräftigen Scheidung.
- Oder weil ein Kind seine jeweilige Altersgrenze erreicht hat.
In diesem Fall können Sie Ihre Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen als eigene Mitgliedschaft in der mhplus BKK fortsetzen. Je nach Situation entweder freiwillig versichert oder pflichtversichert. In jedem Fall jedoch ohne Wartezeiten und ohne Leistungsausschluss.
Bitte wenden Sie sich innerhalb von drei Monaten nach Ende der Familienversicherung an uns. Wir beraten Sie gerne.
Wenn sich die Familienverhältnisse ändern
Zu Beginn Ihrer Mitgliedschaft haben Sie uns Auskunft zu Ihren Familienverhältnissen gegeben. Bitte informieren Sie uns kurzfristig, wenn sie sich ändern.
- Etwa durch die Geburt eines Kindes.
- Oder, weil Ihre Tochter heiratet.
- Oder wenn Ihr Sohn die Schule beendet hat und eine Ausbildung beginnt, etc.
Als gesetzliche Krankenversicherung sind wir verpflichtet, unsere Mitgliederdatei auf Ihre Aktualität zu prüfen. Sie erhalten deshalb in regelmäßigen Abständen einen Fragebogen mit den schon bekannten Fragen nach den Familienverhältnissen.
Hier können Sie uns Änderungen mitteilen





