Jetzt 200 Punkte je Aktivität sichern
Fitcash belohnt die Durchführung von 7 Aktivitäten, die sich positiv auf Ihre Gesundheit auswirken, mit je 200 Punkten.
Insgesamt winken Teilnehmern bis zu 1.400 Punkten. Sie entscheiden, ob Sie Ihre Fitcash-Punkte sammeln und gegen tolle Sachprämien eintauschen oder in bar auszahlen lassen (100 Punkte = 10 Euro).
Die Teilnahme an den Aktivitäten wird in unserem Fitcash-Bonusheft nachgewiesen.
Unser Bonusprogramm unterscheidet Pflicht- und Küraktivitäten:
Erst die Pflicht
Pflicht-Maßnahmen
Folgende Pflicht-Maßnahmen müssen erfüllt werden, sofern die Voraussetzungen (Alter und Geschlecht) hierfür vorliegen.
Jeweils 200 Punkte gibt es für folgende Pflicht-Maßnahmen:
- für Versicherte ab 35:
die Teilnahme an einer ärztlichen Gesundheitsuntersuchung - Gesundheits-Check - (gem. § 25 Abs. 1 SGBV) zur Früherkennung von Krankheiten im Rhythmus von 2 Jahren, insbesondere zur Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenkrankheiten sowie Zuckerkrankheit - für Frauen ab 20 und Männer ab 45:
die jährliche Teilnahme an Krebsvorsorgeuntersuchungen gem. § 25 Abs. 2 SGB V
Dann die Kür
Haben Sie alle Pflicht-Maßnahmen erfüllt?
Dann können Sie im Bereich der Kür-Maßnahmen weitere Bonusleistungen erhalten.
Jeweils 200 Punkte gibt es für folgende Kür-Maßnahmen:
- aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein oder in einem Fitnessstudio
- Inanspruchnahme einer professionelle Zahnreinigung zur effektiven Karies- und Parodontitis-Vorbeugung
- Vorsorgeleistung zur Verhütung und Früherkennung von Hautkrebs
- Teilnahme an einer qualitätsgesicherten Präventionsmaßnahme gem. § 20 Abs. 1 und 2 SGB V
- Erlangen des Deutschen Sport- oder Schwimmabzeichens
Wichtiger Hinweis zum Bürgerentlastungsgesetz
Bitte beachten Sie: Das Bürgerentlastungsgesetz sieht vor, dass Prämien (Geld sowie Sachwerte) aus den Bonusprogrammen der gesetzlichen Krankenkassen versteuert werden. Diese Regelung gilt neben Fitcash Gesundheitsbonus auch für das Kinderbonusprogramm Potzblitz.
Bitte geben Sie die Geldwerte in Ihrer Lohnsteuererklärung an (100 Punkte = 10 Euro).
Weitere allgemeine Informationen zum Bürgerentlastungsgesetz finden Sie auf den Webseiten des Bundesfinanzministeriums:
Infos zum Bürgerentlastungsgesetz