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Der Gesundheitsfond

Fragen und Antworten zum Gesundheitsfonds


Wie funktioniert der Gesundheitsfonds?

Ab Januar 2009 werden alle Einnahmen zur Finanzierung des Gesundheitswesens von den gesetzlichen Krankenkassen eingezogen, an einen Gesundheitsfonds weitergeleitet und dort zentral verwaltet. Außerdem erhält der Gesundheitsfonds jährliche Bundeszuschüsse – z. B. aus Einnahmen der Tabaksteuer.

Aus dem Gesundheitsfonds erhalten die Krankenkassen dann pauschale Zuweisungen für jeden Versicherten – abhängig vom Alter, Geschlecht und bestimmten Krankheitsdiagnosen der Versicherten.

Kommt die jeweilige Krankenkasse mit den zugewiesenen Mitteln nicht aus, so kann sie zur Deckung der Ausgaben, einen Zusatzbeitrag von den Mitgliedern erheben. Ergibt sich ein Überschuss an Zuweisungen, kann die Krankenkasse ihr Leistungsangebot ausweiten oder aber eine Prämie an die Mitglieder auszahlen.

Für wen wird es Anfang 2009 teurer bzw. deutlich teuer?

Der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen liegt derzeit bei rund 14,1 Prozent. Zuzüglich 0,9 Prozent gesetzlicher Zusatzbeitrag, der ausschließlich von den Versicherten zu zahlen ist, liegt der durchschnittliche Beitragssatz damit bei 15,0 Prozent. Experten gehen derzeit davon aus, dass der ab 2009 geltende Einheitsbeitrag jedoch bei mindestens 15,5 Prozent liegen wird. Somit steigen Anfang 2009 für 70 bis 90 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten die Beiträge.

Besonders stark steigen diese für die rund 20 bis 25 Prozent Versicherten von Kassen, deren Beitragssätze bislang deutlich unter dem aktuellen durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatz von 14,1 Prozent liegen. Vor allem Mitlieder preiswerter Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen müssen spätestens Anfang 2009 spürbar mehr bezahlen.

Da Arbeitgeber aufgrund der paritätischen Beitragsfinanzierung für die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes aufkommen, sind auch einzelne Betriebe, deren Belegschaft bisher günstig versichert war, zum Teil mit erheblichen Mehrkosten belastet.

Was sind die Gründe für den Beitragsanstieg Anfang 2009?

Der Gesundheitsfonds selbst ist hierfür nicht die Ursache. Maßgeblich sind Kostensteigerungen auf breiter Front: Bis zu 3 Mrd. Euro Mehrausgaben bei den Arzneimitteln, in gleicher Höhe für die Krankenhausbehandlung, sowie rund 2,5 Mrd. Euro für höhere Arzthonorare werden erwartet. Zudem entstehen im Zuge der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte rund 1 Mrd. zusätzliche Ausgaben.

Besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Beiträge zum 1. Januar 2009 steigen?

Nein, da es sich um eine gesetzliche Änderung handelt. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur in dem Fall, wenn die jetzige Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt.

Wer entscheidet über die Beitragshöhe?

Noch bis Ende 2008 entscheiden gesetzliche Krankenkassen selbst über die Höhe ihrer Beitragssätze. Die Haushaltspläne bzw. Beitragssätze werden von den Aufsichtsbehörden geprüft und genehmigt.

Ab 01.01.2009 verlieren die gesetzlichen Krankenkassen ihre Finanzautonomie und damit die Beitragshoheit. Dann bestimmt die Bundesregierung einen Beitragssatz, der für alle Kassen einheitlich gilt (Einheitsbeitrag). Krankenkassen sind dann keine „Kassen“ mehr im eigentlichen Wortsinn, sondern verwalten lediglich Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds.

Wann wird die Höhe des Einheitsbeitrages festgesetzt?

Der einheitliche Beitragssatz wird von der Regierung festgelegt und von Aufsichtsbehörde der gesetzlichen Krankenkassen, dem Bundesversicherungsamt (BVA) in Bonn, verwaltet. Eine erste Einschätzung wird vom sogenannten „Schätzerkreis“ in der Zeit von 22. – 26. September erwartet. Bei dem Schätzerkreis handelt es sich um unabhängige Experten, die im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit alljährlich wesentliche Eckdaten zur Berechnung des Risikostrukturausgleiches bereitstellen. Die Politik wird dann über die geeignete Höhe des Einheitsbeitrages beraten und muss diesen bis spätestens 1. November per Rechtsverordnung der Bundesregierung festsetzen.

Wie hoch wird der einheitliche Beitragssatz ab 01.01.2009 sein?

Jede Krankenkasse erhält pro Versichertem eine pauschale Zuweisung sowie ergänzende Zu- und Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Krankheit ihrer Versicherten. Chronische Krankheiten werden besonders berücksichtigt. Experten gehen davon aus, dass der Einheitsbeitrag in einer Spanne zwischen 15,5 und 15,8 Prozent (inklusive 0,9 Prozent gesetzlicher Zusatzbeitrag) liegen wird.

Welche Details des Gesundheitsfonds bzw. des Einheitsbeitrages sind denn noch zu klären?

Noch immer ist unklar, wie die sogenannte Konvergenzklausel (§ 272 SGB V) umgesetzt wird. Dahinter steckt die Forderung insbesondere der Länder Bayern und Baden-Württemberg, dass die Beitragszahler in diesen Ländern nicht mit mehr als 100 Mio. Euro zusätzlich belastet werden sollen.

Zudem ist nicht abschließend entschieden, nach welchem Verteilerschlüssel den Krankenkassen Verwaltungskosten zugewiesen werden. Während die Länder dafür plädieren, 70 Prozent der Verwaltungskosten aufgrund des Gesundheitszustandes der Versicherten einer Krankenkasse (maßgeblich sind rund? 80 Diagnosen) zuzuweisen, beharrt die Bundesregierung darauf, es bei einer 50-50-Regelung zu belassen. Danach werden 50 Prozent der Verwaltungskosten aufgrund von Krankheits-Diagnosen zugeteilt und die übrigen 50 Prozent aufgrund der Anzahl der Versicherten.

Offen ist insbesondere, wie hoch die Zuweisungen sein werden, welche eine Krankenkasse künftig für bestimmte Krankheits-Diagnosen (bzw. kranke Versicherte) aus dem Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich erhält. Wie schon beim derzeit praktizierten Risikostrukturausgleich ist damit zu rechnen, dass es hier auch noch Jahre später zu Nachzahlungen oder Erstattungen kommt.

Somit weiß heute noch keine Krankenkasse, wie viel Geld ihr 2009 zur Verfügung steht.

Wie können die Krankenkassen individuelle Zusatzbeiträge vermeiden?

Krankenkassen können ihren Versicherten Wahltarife und spezielle Versorgungsangebote anbieten: Neben Kostenerstattungs- und Selbstbehalttarifen muss jede Kasse ihren Versicherten auch eine Hausarztversorgung anbieten. Es ist jedoch umstritten, welche Einsparungen sich durch solche Angeboten / Verträge tatsächlich erzielen lassen.

Ökonomen gehen davon aus, dass es nicht selten zu Mitnahmeeffekten kommt. Dass sich also nur solche Kunden für Bonus- und Wahltarife entscheiden, die ohnehin geringe Leistungsausgaben verursachen oder sowieso regelmäßig an Gesundheitsprogrammen teilnehmen.

Die Vertragsfreiheit der gesetzlichen Krankenkassen ist gestiegen. Das heißt, der Spielraum der Krankenkassen für Verträge mit einzelnen Ärzten, Krankenhäusern und weiteren Leistungserbringern zum Beispiel zur Organisation einer Integrierten Versorgung wurde erheblich ausgeweitet.

Die mhplus hat beispielsweise über 140 Verträge für eine Integrierte Versorgung geschlossen. Ebenso Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern – sie bieten weitere Einsparmöglichkeiten, die schon heute genutzt werden.

Ist schon absehbar, ob die mhplus kassenindividuelle Zusatzbeiträge erheben muss oder sogar Beiträge zurückerstattet?

Sollten die Versicherten einer Krankenkasse gesünder sein bzw. weniger Leistungen beanspruchen als im statistischen Durchschnitt, kann eine Krankenkasse künftig Beiträge zurückerstatten oder – wenn die Leistungsausgaben höher liegen – auch Zuschläge erheben. Die mhplus geht davon aus, dass sie mittelfristig mit dem gesetzlich festgelegten Beitragssatz auskommt, dass es also weder Zu- noch Abschläge geben wird.

Langfristige Betrachtungen sind derzeit nicht möglich. Denn der Einheitsbeitrag soll nur im ersten Jahr der Einführung (also im Jahr 2009) 100 Prozent der Krankenkassenausgaben decken. Eine Veränderung des Einheitsbeitragssatzes ist erst dann wieder vorgesehen, wenn lediglich noch 95 Prozent der Kassenausgaben gedeckt sind. Da aber keine Schulden gemacht werden dürfen und die Ausgaben im Gesundheitswesen auch auf lange Sicht steigen, ist es nur eine Frage der Zeit, bis die ersten Kassen Zusatzbeiträge erheben müssen. Welche das sein werden, lässt sich derzeit nicht vorhersagen.

Ist absehbar, ob andere Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben oder sogar Beiträge zurückerstatten?

Nein. Keine Krankenkasse kann und darf derzeit Beitragssatzgarantien abgeben. Dazu das Bundesversicherungsamt: "Zur Zeit ist keine Kasse in der Lage, seriös zu berechnen, wie sie mit dem einheitlichen Beitragssatz wirtschaften kann", sagt die Vizepräsidentin des BVA, Sylvia Bohlen-Schöning. "Die Höhe des Beitrags steht noch nicht einmal fest, er wird erst zum 1. November von der Bundesregierung festgelegt."

Welche Bonus- bzw. Rückvergütungsmöglichkeiten bietet die mhplus?

Derzeit können mhplus-Kunden von folgenden Angeboten profitieren:

  • Fitcash Gesundheitsbonus:
    Honoriert gesunde Lebensweise, Check-Ups, etc.; Prämie bis 100 Euro
  • Potzblitz! Kinderbonus:
    Bietet Sachprämien für Bewegung und Vorsorge; Prämie bis 25 Euro
  • Benefit IGV:
    Belohnt die Teilnahme an Programmen der Integrierten Versorgung: Teilnahme an speziellen medizinische Betreuungsangeboten, die sich z. B. durch besondere Qualitätsstandards auszeichnen; Prämie: Erlass von 80 % der Zuzahlungen bzw. bis 100 Euro
  • Benefit DMP:
    Bonus für chronisch Kranke: Belohnt die Teilnahme an speziellen Behandlungsprogrammen (sog. Disease Management Programme – kurz: DMP): Brustkrebs, koronare Herzkrankheit, Diabetes, Asthma; Erstattung: Praxisgebühr bis 40 Euro.
  • Fitcash Selbstbehalt:
    Bonus für mehr Eigenverantwortung: Mitglieder können eine Prämie oder einen Bonus erhalten, wenn sie sich verpflichten einen Teil ihrer Leistungskosten gegebenenfalls selbst zu tragen – Selbstbehalt bis 1.200 Euro, Prämie bis 600 Euro.
  • Ausblick:
    Anfang 2009 wird die mhplus weitere Wahltarife anbieten. Sie werden derzeit entwickelt!

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