Pflege, wenn Sie sie brauchen
Um den Erfolg ärztlicher Behandlung sicherzustellen, kann Ihr Arzt häusliche Krankenpflege als Behandlungspflege verordnen.
Die mhplus BKK übernimmt zusätzlich Kosten für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, wenn dies im Einzelfall erforderlich ist.
Leistung:
- Sie erhalten die Leistung, solange die Behandlungspflege medizinisch notwendig ist: bis zu 26 Wochen je Krankheitsfall.
Voraussetzungen:
- Keine andere im Haushalt lebende Person kann den Versicherten im erforderlichen Umfang pflegen und versorgen.
- Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI liegt nicht vor.
Ihre Zuzahlung beträgt bei häuslicher Krankenpflege 10% der Kosten für die ersten 28 Kalendertage pro Kalenderjahr sowie 10 Euro je Verordnung.
Fragen?
Sie haben noch Fragen zur häuslichen Pflege?
Wir beantworten sie gern.
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