Die mhplus BKK stellt - wo nötig - ihren Versicherten eine Haushaltshilfe zur Verfügung.
Grundsätzlich übernimmt die mhplus bei stationärer Krankenhausbehandlung die Kosten für eine Haushaltshilfe. Aber auch bei ambulanten Behandlungen ist eine Kostenübernahme möglich.
Anspruch
Anspruchsberechtigte
Anspruch haben alle Versicherte der mhplus BKK: Pflichtversicherte, freiwillige Mitglieder und Familienangehörige.
Anspruchsdauer
- bis zu 4 Wochen
- bis längstens 26 Wochen bei akuter schwerer Krankheit
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein:
- Sie beantragen vorher die Leistung bei der mhplus BKK.
- Eine ärztliche Bescheinigung attestiert, dass Ihnen die Weiterführung des Haushaltes wegen einer Krankheit nicht möglich ist.
- Sie haben den Haushalt tatsächlich geführt.
- Eine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt nicht weiterführen.
- In Ihrem Haushalt lebt ein Kind unter 14 Jahren oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Kostenübernahme
Die mhplus übernimmt die Kosten einer Haushaltshilfe, wenn Sie Ihren Haushalt nicht selbst führen können wegen
- einer Krankenhausbehandlung,
- einer Kur bzw. einer stationären Vorsorge-/Reha-Maßnahme,
- einer akuten Erkrankung,
- Schwangerschaft oder Entbindung.
Oder aus Gründen, die bereits zur häuslichen Krankenpflege führten.
Selbstbeschaffte Haushaltshilfe:
Stellt die mhplus BKK nicht die Haushalthilfe, erstatten wir die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe. Als angemessen gelten die nachgewiesenen Aufwendungen bis zu bestimmten Höchstbeträgen.
Verwandte und Verschwägerte:
Verwandten und Verschwägerten bis zum zweiten Grad erstatten wir die erforderlichen Fahrkosten und den nachgewiesenen Verdienstausfall in einem angemessenen Verhältnis. Ist eine stundenweise Freistellung von der Arbeit möglich, entspricht der Erstattungsbetrag maximal dem Höchstkrankengeld der mhplus BKK.
Eigenanteil
Damit müssen Sie rechnen
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, tragen einen Eigenanteil in Höhe von 10 % des täglichen von der mhplus BKK zu leistenden Betrages - mindestens 5 EUR, höchstens jedoch 10 EUR.
Wenn eine Haushaltshilfe wegen einer Schwangerschaft oder Entbindung nötig ist, muss die Versicherte keine Zuzahlungen leisten.