Hautsache
Für eine gesunde Haut.
Ab einem Alter von 35 Jahren können Sie sich alle zwei Jahre auf Hautkrebs untersuchen lassen.
Die Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung umfasst:
- die Anamnese,
- eine visuelle Untersuchung des Körpers einschließlich des behaarten Kopfes auf Hautkrebs,
- die vollständige Dokumentation der Untersuchung,
- Beratung über das Ergebnis der prophylaktischen Untersuchung
Die Untersuchung kann durch einen zugelassenen Hausarzt mit entsprechender Fortbildung z.B. zusammen mit der Check-Up-Untersuchung durchgeführt werden. Ebenso kann die Hautkrebsvorsorge durch einen Hautarzt vorgenommen werden.
Die Ärzte rechnen die Leistung direkt mit der mhplus ab.
Regionale Unterschiede
Zusätzliche Mehrleistung in den folgenden Regionen
Baden-Württemberg:
Hier können Sie die Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung jedes Jahr bis zum 35. Lebensjahr bei einem Hautarzt in Anspruch nehmen. Versicherte über 35 Jahre können alle 2 Jahre die Untersuchung in Anspruch nehmen.
Bayern:
Sie können die Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung jedes Jahr bis zum 35. Lebensjahr bei einem Hautarzt in Anspruch nehmen. Versicherte über 35 Jahre können alle 2 Jahre die Untersuchung in Anspruch nehmen.
Hamburg:
Sie können die Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung jedes Jahr bis zum 35. Lebensjahr bei einem qualifizierten Hausarzt oder Hautarzt in Anspruch nehmen. Versicherte über 35 Jahre können alle 2 Jahre die Untersuchung in Anspruch nehmen.
Mecklenburg-Vorpommern:
Sie können die Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung jedes Jahr bis zum 35. Lebensjahr bei einem qualifizierten Hausarzt oder Hautarzt in Anspruch nehmen. Versicherte über 35 Jahre können alle 2 Jahre die Untersuchung in Anspruch nehmen.
Niedersachsen und Bremen:
Hier können Sie die Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung jedes Jahr und ohne Altersbeschränkung bei einem Hautarzt in Anspruch nehmen. Versicherte über 35 Jahre können alle 2 Jahre die Untersuchung auch bei einem qualifizierten Hausarzt in Anspruch nehmen.
Nordrhein:
Hier können Sie die Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung ab der Vollendung des 20. Lebensjahres bis zum 34. Lebensjahr alle 2 Jahre bei einem Hautarzt in Anspruch nehmen. Versicherte über 35 Jahre können alle 2 Jahre die Untersuchung auch bei einem qualifizierten Hausarzt in Anspruch nehmen.
Schleswig-Holstein:
Sie können die Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung jedes Jahr bis zum 35. Lebensjahr bei einem qualifizierten Hausarzt oder Hautarzt in Anspruch nehmen. Versicherte über 35 Jahre können alle 2 Jahre die Untersuchung in Anspruch nehmen.
Westfalen-Lippe:
Hier können Sie die Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung ab der Vollendung des 20. Lebensjahres bis zum 34. Lebensjahr alle 2 Jahre bei einem Hautarzt in Anspruch nehmen. Versicherte über 35 Jahre können alle 2 Jahre die Untersuchung auch bei einem qualifizierten Hausarzt in Anspruch nehmen.
Fragen?
Sie haben noch Fragen zum Thema Hautvorsorgeuntersuchung?
Wir beantworten sie gern.
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