Hilfsmittel
Was sind Hilfsmittel?
Hilfsmittel sind Gegenstände zu medizinischen oder therapeutischen Zwecken und tragen nachweislich zum Erfolg einer Krankenbehandlung bei.
Kostenübernahme
Die mhplus BKK übernimmt die Kosten für vertragsärztlich verordnete Hilfsmittel, wenn sie notwendig sind, um
- den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern,
- einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder
- eine Behinderung auszugleichen.
Die Zuzahlung für Versicherte beträgt nach Vollendung des 18. Lebensjahres 10 % des Abgabepreises. Mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten des Hilfsmittels.
Bei einem zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel beträgt die Zuzahlung 10 % je Packung und Indikation, höchstens jedoch 10 EUR für den Monatsbedarf.
Für ausgewählte Hilfsmittel, wie beispielsweise Einlagen oder Kompressionsstrümpfe, gelten bestimmte Festbetragsregelungen. Das heißt, die mhplus BKK übernimmt die Kosten in Höhe der gesetzlich festgelegten Festbeträge.
Die mhplus BKK übernimmt die Kosten nicht, wenn
- der Patient ein aufwendigeres Hilfsmittel wünscht als medizinisch notwendig,
- der therapeutische Nutzen umstritten ist,
- der Abgabepreis des Hilfsmittels gering ist,
- die Mittel als Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind - weil sie unabhängig von der Krankheit das Leben erleichtern: z.B. Elektromesser, elektrische Dosenöffner oder verlängerte Schuhanzieher.
Rehabilitations-Hilfsmittel
mhplus hat für Ihre Kunden Verträge mit Hilfsmittelanbietern abgeschlossen
mhplus-Versicherte erhalten Hilfsmittel von unseren Partnern. Anders als in der Vergangenheit müssen sich Patienten nun nicht mehr selbst um einen geeigneten Hilfsmittelanbieter bemühen.
Vereinfachte Abwicklung
Patienten müssen lediglich ihre ärztliche Verordnung an die mhplus BKK schicken. Wir setzen uns dann mit einem unserer Kooperationspartner in Verbindung und betreuen die Bestellung. Es dauert drei bis fünf Tage, bis die Lieferung direkt beim Versicherten zu Hause eintrifft.
So liefern zum Beispiel Experten der "Technischen Beratung für Krankenkassen" (TBK) die mhplus Rehabilitationshilfsmittel, weisen ein und beantworten ggf. weitere Fragen.
Die Versicherten profitieren von der vertraglich festgelegten Zusammenarbeit mehrfach:
- Einfaches Verfahren: Nur die Verordnung muss an die mhplus.
- Das Hilfsmittel kommt direkt an den Wohnort und wird gleich angepasst.
- Garantiert qualitativ hochwertige Hilfsmittel.
- Keine zusätzlichen Kosten neben den üblichen Zuzahlungen.
Zur Übersicht der einzelnen durch den Vertrag abgedeckten Hilfsmittel
Zuzahlungen
Grundsätzlich übernimmt die mhplus BKK die Kosten für alle im Hilfsmittel, wenn sie vom Arzt verordnet wurden. Für zahlreiche Produkte fallen die üblichen Zuzahlungen in Höhe von 10 % (max. 10 EUR, minimal 5 EUR) an.
Andere Hilfsmittel
Bestimmte Hilfsmittel wie Hörhilfen, Einlagen oder orthopädische Schuhe erhalten mhplus-Versicherten direkt bei ihrem Akustiker, Sanitätshaus oder orthopädischen Schuhmacher.
Benötigen Sie Inkontinenzartikel, dann wenden Sie sich bitte an uns.
Falls das von Ihnen benötigte Hilfsmittel hier nicht aufgelistet ist, sprechen Sie bitte zunächst die mhplus BKK an und klären mit uns, auf welchem Weg das Hilfsmittel beschafft wird.
Fragen?
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Wir beantworten sie gern. Rufen Sie uns an oder nutzen unser
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