Homöopathie (Integrierte Versorgung)

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„Similia similibus curentur“ – „Ähnliches werde durch Ähnliches geheilt“.

Dieser Satz ist die Quintessenz der klassischen Homöopathie. Wirkstoffe, die in höherer Dosierung bestimmte Symptome oder Beschwerden auslösen, setzt die Homöopathie in geringerer Dosis zur Therapie dieser Symptome ein.

Im Rahmen eines Vertrages zur integrierten Versorgung (IGV) übernimmt die mhplus BKK die Kosten für Ihre homöopathische Behandlung.

Hier erhalten Sie ausführliche Infos zur anthroposophische Medizin.

Voraussetzungen:

  • Schriftliche Teilnahmeerklärung
  • Behandlung durch einen teilnehmenden Arzt


Leistungen:

  • Homöopathische Erstanamnese (max. einmal pro Kalenderjahr)
  • Repertorisation (max. zweimal pro Kalenderjahr)
  • Homöopathische Analyse (max. zweimal pro Kalenderjahr)
  • Homöopathische Folgeanamnese (15 bzw. 30 Min. pro Sitzung)
    oder
  • homöopathische Beratung (7 Min. pro Sitzung) insgesamt bis zu 30 Min. pro Quartal
  • Abstimmung zwischen Arzt und Apotheker

Sie suchen einen Arzt in Ihrer Nähe?

Sie finden ihn in der mhplus-Datenbank unserer Vertragspartner.


Bundesweiter Homöopathie-Vertrag

Am 01. September 2005 hat die mhplus BKK mit Partnern den IGV-Vertrag "Homöopathie" geschlossen.

Dieser Vertrag eröffnet auch Versicherten der mhplus BKK außerhalb Baden Württembergs den Zugang zu Beratung und Behandlung mit der klassischen Homöopathie.

Weitere Informationen zum Homöopathie-Vertrag


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