Extra Leistungen für Ihre Familie

Künstliche Befruchtung (ICSI)

Leistungen für Familien

Ihre mhplus bietet Ihnen sinnvolle Leistungen speziell für Familien an. Damit Ihre Familie optimal versorgt ist.

Gesundheit

Künstliche Befruchtung nach ICSI-Methode

Die Kostenübernahme für Leistungen der künstlichen Befruchtung hat der Gesetzgeber auf 50 % begrenzt. Die hälftige Kostentragung gilt auch für die diesbezügliche Arzneimittelversorgung.

Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre mhplus-card unter folgenden Voraussetzungen:

  • hinreichende Aussicht auf Eintritt einer Schwangerschaft
  • Paare müssen verheiratet sein
  • es dürfen nur Ei- und Samenzellen der Ehepaare verwendet werden
  • vor der Behandlung muss eine ärztliche Beratung durch einen Drittarzt (ein Arzt, der die Behandlung nicht durchführt) erfolgen
  • die Durchführung der Behandlung kann nur in Einrichtungen oder durch Ärzte genehmigt werden, welche Vertragspartner der Gesetzlichen Krankenkassen sind
  • Anspruch erst ab Vollendung des 25. Lebensjahres; kein Anspruch für Frauen, die das 40. und für Männer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben.

Bitte beachten Sie:

Die Künstliche Befruchtung muss vor ihrer Durchführung von der mhplus BKK genehmigt werden. Von Ihrem Arzt erhalten Sie einen Behandlungsplan, den Sie uns zusenden müssen.

Fragen?

Sie haben noch Fragen zum Thema künstliche Befruchtung oder zur ICSI-Methode?

Wir beantworten sie gern.
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