Künstliche Befruchtung nach ICSI-Methode
Die Kostenübernahme für Leistungen der künstlichen Befruchtung hat der Gesetzgeber auf 50 % begrenzt. Die hälftige Kostentragung gilt auch für die diesbezügliche Arzneimittelversorgung.
Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre mhplus-card unter folgenden Voraussetzungen:
- hinreichende Aussicht auf Eintritt einer Schwangerschaft
- Paare müssen verheiratet sein
- es dürfen nur Ei- und Samenzellen der Ehepaare verwendet werden
- vor der Behandlung muss eine ärztliche Beratung durch einen Drittarzt (ein Arzt, der die Behandlung nicht durchführt) erfolgen
- die Durchführung der Behandlung kann nur in Einrichtungen oder durch Ärzte genehmigt werden, welche Vertragspartner der Gesetzlichen Krankenkassen sind
- Anspruch erst ab Vollendung des 25. Lebensjahres; kein Anspruch für Frauen, die das 40. und für Männer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben.
Bitte beachten Sie:
Die Künstliche Befruchtung muss vor ihrer Durchführung von der mhplus BKK genehmigt werden. Von Ihrem Arzt erhalten Sie einen Behandlungsplan, den Sie uns zusenden müssen.
Fragen?
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