Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Private Leistungen beim Arzt
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung gibt regelmäßig Merkblätter heraus, in denen er allgemeine Hinweise zum Verhalten gegenüber dem Arzt gibt und die Bewertung einzelner Methoden veröffentlicht.
Diese haben wir Ihnen hier zum Download bereitgestellt:
Allgemeine Infos
Grundlegende Informationen
Vorsorge
Prostatakarzinom-Screening mittels PSA-Bestimmung
Ultraschalluntersuchung zur gynäkologischen Krebsfrüherkennung
Glaukomfrüherkennung („Grüner Star“)
Zusatzdiagnostik in der Schwangerschaft:
Triple-Test
Toxoplasmose-Screening
Zusätzliche Ultraschalluntersuchung auf Wunsch der Schwangeren
Vertragsärzte können neben den Leistungen der mhplus auch weitere Leistungen gegen gesonderte Rechnung erbringen. Solche Leistungen, die nicht Bestandteil unseres Leistungsangebotes sind, nennt man „Individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL). Hierzu gehören insbesondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, über deren diagnostischen und therapeutischen Nutzen Zweifel bestehen oder deren Risiken bislang gar nicht oder nicht gut untersucht und deshalb nicht kalkulierbar sind.
Fest steht, dass der Arzt diese Leistungen nicht einfach mit Ihnen abrechnen darf, sondern hierzu von Ihnen eine Einverständniserklärung benötigt. Diese beinhaltet auch, dass die Leistung nicht von der mhplus übernommen wird. Eine Kostenerstattung ist damit also bereits ausgeschlossen.
Ihre mhplus berät Sie gern
Haben Sie Zweifel daran, dass die von Ihrem Arzt angebotene zusätzliche Leistung wirklich sinnvoll ist? Dann wenden Sie sich an Ihre mhplus noch bevor Sie die Einverständniserklärung unterschrieben haben. Lassen Sie sich auch auf keinen Fall dazu drängen. Erbitten Sie mindestens 24 Stunden Bedenkzeit und lassen Sie sich von uns beraten. Manchmal gibt es Alternativen, die Sie gar nichts Kosten. Wir helfen Ihnen gern.
Weitere Informationen zu IGeL-Leistungen