IGV-Homöopathie
Homöopathische Leistungen stehen auf der Wunschliste unserer Versicherten ganz oben. Für bestimmte Regionen in Baden-Württemberg wurde bereits im Jahr 2001 eine Regelung zur Erstattung von homöopathischen Leistungen gefunden.
Im September 2005 konnte die mhplus BKK mit dem Deutschen Zentralverein Homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) einen Vertrag abschließen, der für den gesamten Einzugsbereich der mhplus BKK gilt. Geregelt werden hierin unter anderem die Kostenübernahme bei der homöopathischen Erst- und Folgeanamnese, die Repertorisation und das Beratungsgespräch zwischen Arzt und Apotheker.
Alle Versicherten der mhplus BKK können seitdem einmal im Jahr eine homöopathische Erstanamnese durchführen lassen. Folgeanamnesen können mehrfach pro Quartal erstattet werden. Anspruchsberechtigt sind alle Versicherten der mhplus BKK. Versicherte müssen ihre Teilnahme an der Integrierten Versorgung mit einer Teilnahmeerklärung bestätigen. Die Teilnahmeerklärung erhalten Versicherte bei einem homöopathisch tätigen und nach dem IGV-Vertrag zugelassenen Arzt. Über die zugelassenen Ärzte können Mitarbeiter der mhplus Auskunft geben.
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