Leistungen rund um den Krankenhausaufenthalt
Ihre mhplus übernimmt die Kosten für alle medizinisch notwendig Leistungen
Die mhplus BKK übernimmt die Kosten für alle Leistungen, die medizinisch notwendig sind - unabhängig davon, wie teuer die jeweilige Krankenhausbehandlung ist und wie lange sie dauert.
Auch dann, wenn Sie teure Behandlungsmethoden wie z. B. Herz-Lungen-Maschine, künstliche Niere oder Herzschrittmacher benötigen.
Kostenübernahme
Abrechnungsmodalitäten
Nach der Überweisung des Arztes in ein Krankenhaus erklärt die mhplus BKK gegenüber dem betreffenden Krankenhaus die Kostenübernahme.
Im Notfall setzt sich das Krankenhaus direkt mit uns in Verbindung und regelt die Kostenfrage.
Ausnahmen: Wahlleistungen
Krankenhäuser bieten auch Wahlleistungen an, die über das erforderliche Maß hinausgehen.
Dazu gehören z. B. die privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt oder/und die Unterbringung in einem Ein- bzw. Zweibettzimmer. Die Mehrkosten hierfür dürfen wir nicht übernehmen, sondern Sie tragen Sie selbst.
Bevor Sie Wahlleistungen in Anspruch nehmen, erkundigen Sie sich bitte beim Krankenhaus nach den exakten Zusatzbeträgen. Private Zusatzversicherungen bieten an, solche Wahlleistungen abzudecken.
Weitere Leistungen
Schutz vor Verdienstausfall
Während Ihres Krankenhausaufenthaltes zahlt zunächst Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt oder Ihren Lohn weiter - in der Regel bis zu 6 Wochen.
Im Anschluss daran erhalten Sie Krankengeld von der mhplus BKK.
Ausführliche Infos zum Krankengeld
Haushaltshilfe
Was wird aus meinem Haushalt und den Kindern?
Sie müssen ins Krankenhaus. Sie haben aber nicht nur den Haushalt zu versorgen, sondern auch ein Kind, das entweder jünger als 14 Jahre oder behindert ist.
Wenn keine andere Person im Haushalt für Sie einspringen kann, übernimmt die mhplus BKK die Kosten für eine Haushaltshilfe.
Ausführliche Infos zur Haushaltshilfe