Leistungen rund um Ihre Gesundheit

Kuren & Reha

Leistungen für alle Fälle

Sie benötigen medizinische Versorgung? Erfahren Sie hier welche Leistungen die mhplus für Sie übernimmt.

Allgemeines

Welche Vorsorge- und Reha-Maßnahmen gibt es?

Es gibt prinzipiell zwei Arten:

1. Vorsorgebehandlungen

um die Gesundheit zu stärken, Krankheiten zu verhindern oder eine Verschlimmerung zu vermeiden.

2. Rehabilitation

um eine bestehende Krankheit oder Behinderung zu beseitigen bzw. zu lindern.

Darüber hinaus bieten qualitätsgeprüfte Mutter-Vater-Kind-Einrichtungen Ihrer mhplus spezielle Angebote zur Vorsorge oder Rehabilitation, wenn z.B. eine besondere Belastung der Mutter (des Vaters) vorliegt. Die Maßnahmen können bei Vorliegen der medizinischen Notwendigkeit mit oder ohne Kind durchgeführt werden.

Für die Durchführung gibt es verschiedene Möglichkeiten:

1. Ambulant

Die ambulante Vorsorge nutzt Angebote des Kurorts wie Heilquellen, Klima und medizinische Behandlungen. Für Unterbringung und Verpflegung sorgen die Versicherten selbst. Es gibt auch ambulante Reha-Maßnahmen am Wohnort - mit den gleichen Leistungen wie bei der stationären Rehabilitation.

2. Stationär

Hier wohnen die Versicherten während der Behandlung in einer spezialisierten Einrichtung der mhplus BKK und profitieren von umfassenden Leistungen:

  • ärztliche Behandlung einschließlich der verordneten Arzneimittel,
  • physikalische Heilmittel wie Inhalation,
  • Bestrahlung, Bäder und Massagen,
  • spezifische Heilmittel wie Bewegungstherapie und Krankengymnastik
  • Beschäftigungs- und Arbeitstherapie,
  • Gesundheitsförderung, z.B. durch Bewegungstraining und Entspannungsübungen, Ernährungs- und Diätberatung.

Dauer:

Die ambulante bzw. stationäre Vorsorge oder Rehabilitation dauert in der Regel 3 Wochen (bei ambulanter Reha: 15 Behandlungstage). Manchmal auch kürzer oder - wenn nötig - länger. Behandlungen für Kinder unter 14 Jahren dauern in der Regel 4 bis 6 Wochen.

Anspruch und Antrag

Wer hat Anspruch und wie oft?

Grundsätzlich haben alle Versicherten Anspruch auf eine Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme. Das gilt auch für Rentner, mitversicherte Ehegatten, Jugendliche und Kinder.

Generell gilt: An einer erneuten Vorsorge- bzw. Reha-Behandlung können Sie nach Ablauf von vier Jahren teilnehmen.

Ausnahmsweise kann die Frist verkürzt werden, wenn es zwingend gesundheitlich nötig ist.

Wer versorgt die Familie und den Haushalt?

Versicherte der mhplus BKK haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Keiner der anderen Haushaltsangehörigen kann den Haushalt weiterführen
    und
  • im Haushalt lebt ein Kind unter 14 Jahren oder ein Kind, das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

So stellen Sie Ihren Antrag

Vor Ihrem Antrag auf eine Vorsorge- bzw. Reha-Maßnahme muss grundsätzlich eine Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit des behandelnden Arztes bei Ihrer mhplus eingereicht werden.

Wir beraten Sie gerne, welche Leistung für Sie am sinnvollsten ist und wie Ihre Zuzahlungen dabei gering ausfallen.

Die mhplus BKK nimmt Ihren Antrag entgegen und sorgt für die Prüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen - schnell und ohne große Formalitäten.

Für Reha-Maßnahmen bei Erwerbstätigen ist grundsätzlich die Rentenversicherung zuständig. Auch hier helfen wir Ihnen gerne, den Antrag auszufüllen und leiten ihn umgehend weiter. Der Rentenversicherungsträger (z.B. die LVA oder die BfA) entscheidet über den Antrag, die Art der Einrichtung, den Kurort und den Zeitraum der Maßnahme.

Fragen?

Sie haben noch Fragen zum Thema Kuren & Rehabilitation?

Wir beantworten sie gern.
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