Elterngeld
Anspruch auf Elterngeld
Anspruch auf Elterngeld hat, wer
- mit seinem Kind in einem Haushalt wohnt und es betreut und erzieht,
- keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt und
- seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt durchschnittlich erzielten Nettoeinkommens - bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 1.800 EUR. Anspruchsberechtigte nicht erwerbstätige Elternteile erhalten mindestens 300 EUR.
Das Mutterschaftsgeld einschließlich des Arbeitgeberzuschusses wird auf das Elterngeld angerechnet.
Der reguläre Anspruch beträgt 12 Monate. Nimmt sich auch der andere Elternteil Zeit für die Betreuung und Erziehung und verzichtet mindestens zwei Monate auf die volle Erwerbstätigkeit, können beide zusammen insgesamt 14 Monate Elterngeld bekommen.