So können Sie bares Geld sparen!
Sie erhalten einen zusätzlichen finanziellen Bonus, wenn Sie sich regelmäßig um die Gesunderhaltung Ihrer Zähne bemühen.
So wird der Bonus berechnet:
- Haben Sie sich in den letzten fünf Kalenderjahren mindestens einmal jährlich von einem Zahnarzt untersuchen lassen, erhöht sich der Festzuschuss um 20 % (entspricht 60 % der Regelversorgung).
- Können Sie diese Vorsorge für die letzten zehn Jahre nachweisen, erhöht sich Ihr Festzuschuss um weitere 10 % (entspricht 65 % der Regelversorgung).
Vorsorgen zahlt sich in jedem Fall aus. Gehen Sie in Ihrem eigenen Interesse regelmäßig zum Zahnarzt. Nur so beugen Sie neben optimaler Zahnpflege möglichen Erkrankungen effektiv vor. Lassen Sie dabei alle Vorsorgeuntersuchungen in das "Bonusheft" eintragen, das Sie kostenlos bei Ihrem Zahnarzt erhalten.
Härtefall-Regelung
Unzumutbare Belastung
Versicherte, die über ein geringes Einkommen verfügen, z. B. Empfänger von Sozialgeld, Arbeitslosengeld II oder Ausbildungsförderung, erhalten von der mhplus einen Festzuschuss in Höhe der für die Regelversorgung anfallenden Kosten. Die Leistungen der Regelversorgung erhalten Sie also kostenfrei.
Gleitende Härtefallregelung
Aber auch wenn Ihr Einkommen oberhalb der Belastungsgrenze liegt, können Sie im Rahmen der gleitenden Härtefallregelung Anspruch auf einen erhöhten Festzuschuss haben. Dieser hängt von der Einkommenshöhe ab. Erkundigen Sie sich bei uns. Wir beraten Sie gerne.
Steuern sparen
Zahnersatz-Kosten steuerlich absetzen
Wussten Sie schon, dass Sie Ihren Eigenanteil an den Zahnersatz-Kosten steuerlich absetzen und somit Steuern sparen können?
Bestimmte Aufwendungen bei Krankheit können steuerlich einkommensmindernd berücksichtigt werden. (Das beschreibt der § 33 des Einkommensteuergesetzes.) Dazu gehört auch der Eigenanteil bei der Zahnbehandlung.
Die steuerlich geltende sogenannte "außergewöhnliche Belastung" wird prozentual vom Gesamteinkommen berechnet. Geben Sie deshalb bei der jährlichen Lohn- oder Einkommenssteuererklärung die entstandenen Zahnbehandlungs-Kosten an. Es kann sich der Steuerbetrag verringern.
Genauere Informationen erhalten Sie beim Steuerberater, einem Lohnsteuerhilfeverein oder beim Finanzamt.
Zahnersatz im Ausland
Zuschuss für EU-Zahnersatz
mhplus bezuschusst einen im europäischen Ausland gefertigten Zahnersatzes unter ähnlichen Voraussetzungen wie in Deutschland.
Antrag/Genehmigung
Reichen Sie uns rechtzeitig vor der Behandlung einen übersetzten oder deutschsprachigen Heil- und Kostenplan ein, aus welchem der Befund und die Therapieplanung im Zahnschema ersichtlich sind. Die Mitarbeiter der mhplus prüfen Ihren Plan nach den sozialrechtlichen Richtlinien, wodurch sich die Bewilligung z. B. durch Gutachtervorlagen verzögern kann.
Zuschuss/Erstattung
Nach Abschluss der Behandlung reichen Sie die übersetzte oder deutschsprachige Originalrechnung bei der mhplus ein. Sie erhalten maximal den deutschen Festzuschuss, der anhand der Regelversorgung festgesetzt wird. Er erhöht sich entsprechend den Eintragungen Ihres Bonushefts um 20 oder 30 Prozent. Vom Erstattungsbetrag werden zusätzlich Abschläge für Verwaltungskosten und Kosten der Wirtschaftlichkeitsprüfung abgezogen.
Gewährleistung
Auch für Zahnersatz aus einem EU-/EWR-Staat gilt eine zweijährige Gewährleistungsfrist. Sie haben während dieser Zeit keinen Anspruch auf eine erneute bzw. Ersatzversorgung oder Nachbesserung des ausländischen Zahnersatzes.
Bitte beachten Sie, dass im Ausland die deutschen Qualitätsstandards nicht zugrunde gelegt werden müssen.
Über folgende Internetadresse können Sie europaweit nach Ihrem Zahnarzt suchen:
www.zahnarzt-sucher.de
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um eine Auswahl an eigenständig registrierten Zahnärzten handelt und die mhplus weder für die Angaben noch für die Qualität der Zahnärzte eine Gewähr übernimmt. Selbstverständlich können Sie auch zu anderen Zahnärzten im Ausland gehen.
Fragen?
Sie haben noch Fragen zum Thema Zahnersatz & -reparaturen?
Wir beantworten sie gern.
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