Informationen zu Hilfsmittel
Was sind Hilfsmittel?
Hilfsmittel dienen medizinischen oder therapeutischen Zwecken und tragen nachweislich zum Erfolg einer Krankenbehandlung bei. Sie vermindern körperliche Störungen bzw. gleichen sie aus.
Daneben gibt es auch sogenannte Pflegehilfsmittel, die nicht medizinischen oder therapeutischen Zwecken dienen, sondern die Pflege erleichtern, die Beschwerden des Pflegebedürftigen lindern oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen. Diese Pflegehilfsmittel stellt die Pflegekasse der mhplus BKK - manchmal auch leihweise.
Sehhilfen
Dazu gehören neben Brillengläsern z.B. auch Kontaktlinsen und Leselupen.
Hörhilfen
Für schwerhörige Patienten gibt es je nach Art und Grad der Erkrankung/ Behinderung unterschiedliche Hörgeräte für eines oder beide Ohren. Meist werden die Geräte hinter dem Ohr bzw. im Ohr getragen. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es auch Verordnungen für Taschengeräte oder andere Spezialgeräte wie etwa Brillenadapter oder Kinnbügelhörer, für Tinnitus-Patienten Hörhilfen bzw. Tinnitusmasker.
Prothesen
Sogenannte Körperersatzstücke, also z.B. Arm- oder Beinprothesen.
Orthopädische Hilfsmittel
Sie unterstützen eine orthopädische Behandlung, indem sie fehlgebildete Körperteile in ihre natürliche Lage oder Form bringen bzw. sie in ihrer Funktion unterstützen. Dazu zählen z.B. Bandagen, Orthesen, Schienen, Einlagen oder orthopädische Schuhe.
Orthopädische Schuhe sind ein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens, der zusätzlich wichtige Funktionen für den erkrankten oder fehlerhaften Fuß übernimmt. Daher kann die mhplus BKK nur den "krankheitsbedingten Mehraufwand" übernehmen. Ihr Eigenanteil entspricht dem Preis für Maß- bzw. Konfektionsschuhe.
Blindenhilfsmittel
Sie ermöglichen Blinden oder hochgradig Sehbehinderten, sich selbstständig fortzubewegen und sich in der Umwelt zu orientieren. Blindenhilfsmittel sind z.B. Taststöcke, Hindernismelder, spezielle Lesegeräte, evtl. mit Braille-Ausgaben oder Sprachausgaben.
Mess- und Überwachungsgeräte
Bei bestimmten Krankheiten ist es nötig, dass der Patient den Krankheitsverlauf selbstständig überwacht. In solchen Fällen können z.B. Blutzuckermessgeräte, Blutgerinnungsmessgeräte oder Überwachungsgeräte für Epileptiker verordnet werden.
Andere Hilfsmittel
Hilfsmittel wirken nicht zwangsläufig direkt am Körper des Patienten. In diesem Sinne ist z.B. auch ein Blindenführhund als Hilfsmittel anerkannt.
Unter bestimmten Voraussetzungen gelten auch Gegenstände als Hilfsmittel, mit denen Patienten ihre elementaren Grundbedürfnisse befriedigen. Dazu gehören laut Rechtsprechung neben dem Sehen, Hören, Sprechen und der Fortbewegung auch die Nahrungsaufnahme, die Körperpflege, das An- und Auskleiden, die Kommunikation, die sozialen Kontakte sowie die berufliche (oder eine gleichwertige) Tätigkeit. Ihr Arzt und die mhplus BKK prüfen die medizinische Notwendigkeit der entsprechenden Hilfsmittel sehr genau.
Die Versorgung mit Hilfsmitteln umfasst
- die Grundausstattung,
- das zur Nutzung nötige Zubehör,
- die Anpassung, z.B. von Prothesen,
- Ihre Ausbildung zur Nutzung des Hilfsmittels,
- Änderungen, die z.B. wegen technischer Neuentwicklungen nötig sind,
- Instandsetzung bzw. Reparatur bei Defekt oder Verschleiß,
- Ersatz eines nicht mehr tauglichen Hilfsmittels.





