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Kieferorthopädische Behandlung

Leistungen für alle Fälle

Sie benötigen medizinische Versorgung? Erfahren Sie hier welche Leistungen die mhplus für Sie übernimmt.

Behandlung

Kieferorthopädische Behandlung

Was ist eine kieferorthopädische Behandlung?

Eine kieferorthopädische Behandlung (Kfo-Behandlung) setzt vorwiegend funktionelle Maßnahmen ein, um Abweichungen von der Norm im Bereich des Gebisses, der Kiefer, des Mundes und des Rachenraumes zu beseitigen.

Sie ist nur dann nötig, wenn sich eine Fehlstellung nicht selbst reguliert. Für einen größtmöglichen Erfolg sollte die Behandlung möglichst schon im Frühstadium des anomalen Kieferzustandes starten. Achten Sie daher schon während des Wechsels von den Milchzähnen zu den bleibenden Zähnen auf Abweichungen von der normalen Entwicklung und lassen sich vom Zahnarzt beraten.

Eine Kfo-Behandlung ist langwierig und kann drei bis vier Jahre dauern. Es schließt sich die so genannte Retentionsphase an. Sie dauert bis zu zwei Jahren, soll das Behandlungsergebnis stabilisieren und verhindern, dass die verlagerten Zähne in ihre ursprüngliche Position zurückkehren.

Für den Behandlungserfolg ist eine aktive und dauerhafte Mitarbeit des Patienten und die entsprechende Unterstützung des Zahnarztes wichtig.

Bezahlung

Bezahlung im Zwei-Schritt-System

Ihre mhplus BKK bezahlt die erfolgreich abgeschlossene Kieferorthopädische Behandlung komplett. Die Bezahlung erfolgt im Zwei-Schritt-System:

1. Schritt:

Während der laufenden Behandlung übernehmen wir 80 % der Kosten der kieferorthopädischen Behandlung. Sind mindestens zwei versicherte Kinder zur gleichen Zeit in kieferorthopädischer Behandlung, übernimmt die mhplus für jedes weitere Kind 90 %.

2. Schritt:

Der behandelnde Zahnarzt rechnet 80 % bzw. 90 % der entstandenen vertragszahnärztlichen Kosten direkt mit uns ab. Sie zahlen den verbleibenden Restbetrag zunächst direkt an den Zahnarzt. Wenn der geplante Umfang der Therapie nachweislich durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen ist, erstatten wir Ihren Eigenanteil. Reichen Sie uns dazu bitte die Bestätigung des Zahnarztes sowie Ihre Rechnungen für die geleisteten Eigenanteile im Original ein.

Fragen?

Sie haben noch Fragen zum Thema Kieferorthopädische Behandlung?

Wir beantworten sie gern.
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