Kinder-Krankengeld
Wenn Ihr Kind Ihre Pflege braucht
Wenn Sie nicht zur Arbeit gehen können, weil Ihr Kind krank ist, ersetzt die mhplus BKK den Verdienstausfall mit dem Kinder-Krankengeld.
Das Kinder-Krankengeld bemisst sich am regelmäßigen Arbeitsentgelt des letzten abgerechneten Monats. Es berücksichtigt auch Einmalzahlungen wie z.B. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld - selbst Überstunden, vorausgesetzt, Sie leisten sie regelmäßig.
Ein von Ihnen unverschuldeter, vorheriger Arbeitsausfall wie z.B. Kurzarbeit mindert Ihr Krankengeld nicht.
Als Arbeitnehmer erhalten Sie 70% Ihres regelmäßigen Brutto-Arbeitsentgelts als Krankengeld.
Es wird jedoch zweifach nach oben begrenzt:
- Durch den Höchstbetrag: Im Jahr 2012 3.825,00 EUR/ Monat = kalendertäglich 127,50 EUR. So beträgt das max. Krankengeld pro Kalendertag max. 70% von 127,50 EUR, also 89,25 EUR.
- Zum anderen darf das Kinder-Krankengeld nicht 90% des bisherigen Netto-Arbeitsentgelts übersteigen. Ein auf der Lohnsteuerkarte eingetragener Freibetrag erhöht Ihr Netto-Arbeitsentgelt und damit möglicherweise auch Ihr Krankengeld.
Ein Berechnungsbeispiel
Sie bekommen ein Brutto-Monatsgehalt von 2.100 EUR (= 70 EUR täglich*). Ihr Netto-Monatsgehalt beträgt 1.400 EUR (= 46,67 EUR täglich*).
So errechnet sich Ihr Kinder-Krankengeld:
70 % von 70,00 EUR = 49 EUR
90 % von 46,47 EUR = 42 EUR
Ihr Kinder-Krankengeld beträgt: = 42 EUR pro Kalendertag.
*Für Ihr Einkommen pro Tag wird Ihr Monatsgehalt grundsätzlich durch 30 geteilt. Abhängig von der Zahlungsweise Ihres Einkommens kann gegebenenfalls auch eine andere Berechnungsweise stattfinden. Gern informieren wir Sie individuell.
Fragen?
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