Dauer
Wie lange erhalten Sie Kinder-Krankengeld?
Sie bekommen das Kinder-Krankengeld ab dem ersten Tag gezahlt, an dem Sie nicht zur Arbeit gehen können. Einen Wartetag gibt es nicht.
Falls Ihr Kind während der Krankheit das 12. Lebensjahr vollendet, endet der Anspruch mit diesem Tag. Das gilt auch, falls Ihr Arbeitsverhältnis beendet wird.
Für jedes einzelne Kind erhalten Sie höchstens 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr Kinder-Krankengeld, insgesamt jedoch höchstens für alle Kinder 25 Arbeitstage. Bei alleinerziehenden Versicherten verdoppelt sich der Anspruch auf höchstens 20 Arbeitstage pro Kind, bzw. insgesamt höchstens 50 Arbeitstage für alle Kinder im Kalenderjahr.
Sozialversicherungsbeiträge
Werden Sozialversicherungsbeiträge abgezogen?
Während Sie Kinder-Krankengeld beziehen, bleibt Ihr Krankenversicherungsschutz bei der mhplus BKK erhalten - beitragsfrei!
Beiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung müssen Sie jedoch zahlen. Die aktuellen Sätze im Jahre 2012: Rentenversicherung 19,6%, Arbeitslosenversicherung 3,0% und Pflegeversicherung 1,95%. Jeweils die Hälfte dieser Sätze wird Ihnen vom Krankengeld abgezogen. Die mhplus BKK überweist Ihren Anteil zusammen mit unserer Hälfte an die zuständigen Stellen.
Rechenbeispiel:
Ihr Brutto- Krankengeld beträgt: 42,00 EUR pro Tag, abzüglich
- 9,8 % für die Rentenversicherung: - 4,12 EUR pro Tag
- 1,50 % für die Arbeitslosenversicherung : - 0,63 EUR pro Tag
- 0,975 % für die Pflegeversicherung: - 0,41 EUR pro Tag
Ihr Netto-Krankengeld beläuft sich also auf 36,84 EUR pro Tag
Arbeitslose
Arbeitslose erhalten unter den beschriebenen Voraussetzungen und für dieselbe Dauer die Leistungen vom Arbeitsamt weiter.
Unfälle in Kindergarten oder Schule
Wenn dem Kind in Kindergarten oder Schule etwas passiert...
Kinder sind während des Besuchs von Tageseinrichtungen, z.B. Kindergarten, Kinderhort, Schüler während des Besuchs der Schule unfallversichert. Dieser Unfallversicherungsschutz umfasst auch den Hin- und Rückweg.
Passiert Ihrem Kind etwas in dieser Zeit, so handelt es sich um einen "Arbeitsunfall", für den nicht die mhplus BKK, sondern die Berufsgenossenschaft zuständig ist.
Wenn Sie in dieser Situation nicht zur Arbeit gehen können, weil Sie Ihr verletztes Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen müssen, so haben Sie gegen die Berufsgenossenschaft einen Anspruch auf "Kinderpflege-Verletztengeld". Hier gelten die Vorschriften des Kinder-Krankengeldes entsprechend.
Bitte beachten Sie:
Die Bearbeitung Ihres Antrags übernimmt Ihre mhplus im Auftrag der Berufsgenossenschaft.