Benefit Kostenerstattung
Wahl der Kostenerstattung.
Eine Sachleistung rechnet der Leistungserbringer (z.B. Arzt) direkt mit der Krankenkasse ab. Bei einer Kostenerstattung durch die mhplus stellt der Arzt zunächst Ihnen seine Rechnung.
Anstelle der Sachleistungen können Sie bei der mhplus BKK eine "Privatbehandlung" gegen Kostenerstattung wählen: Sie zahlen die Rechnung selbst und reichen diese anschließend zur Erstattung bei ihrer mhplus BKK ein.
Grundsätzlich erhalten Sie bei beiden Verfahren dieselben Leistungen: Wir erstatten die Kosten höchstens in Höhe der Vergütung, die wir als gesetzliche Krankenkasse für eine entsprechende "Sachleistung" zahlen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Wahl:
- Die Behandlung erfolgt durch einen Kassenarzt.
- Der Erstattungsbetrag wird um 7,5 % für den Verwaltungsmehraufwand und die fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung gekürzt: mindestens 2,50 EUR, höchstens 40,– EUR).
- Wenn Sie sich für die Kostenerstattung entscheiden, sind Sie mindestens ein Kalenderjahr daran gebunden.
Weitere Informationen
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Informationen zur Kostenerstattung






