Leistungen rund um Ihre Gesundheit

Krankengeld

Leistungen für alle Fälle

Sie benötigen medizinische Versorgung? Erfahren Sie hier welche Leistungen die mhplus für Sie übernimmt.

Unterstützung

Wichtige Infos zum Krankengeld

Wer bekommt Krankengeld?

Grundsätzlich haben pflichtversicherte Arbeitnehmer und freiwillig Versicherte Anspruch auf Krankengeld.

Es erhalten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen kein Krankengeld:

  • beitragsfrei mitversicherte Familienangehörige,
  • Studenten, Praktikanten,
  • andere Versicherte, die keinen Verdienstausfall erleiden.

Voraussetzungen

Wann erhalten Sie Krankengeld?

Bei Arbeitsunfähigkeit durch

  • Krankheit oder
  • nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch oder
  • nicht rechtswidrige Sterilisation

Bei stationärer Behandlung auf Kosten der mhplus BKK

Die stationäre Behandlung muss im Krankenhaus oder im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme mit Kostenübernahme durch die mhplus BKK erfolgen

Bei Erkrankung des Kindes

Ausführliche Informationen zum Kinder-Krankengeld


Gern informieren wir Sie individuell über weitere Fälle, in denen Sie auch Krankengeld beziehen können.

Anspruchszeiten

Krankengeld - ab wann und wie lange?

Sie haben bereits bei Beginn der stationären Behandlung Anspruch auf Krankengeld. Bei Arbeitsunfähigkeit startet der Anspruch am Tag, nachdem der Arzt die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat.

Häufig jedoch ruht zunächst der Anspruch auf Krankengeld, weil der Arbeitgeber während der Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen das Brutto-Arbeitsentgelt weiterzahlt. Die Krankengeld-Zahlung der mhplus BKK schließt sich der "Entgeltfortzahlung" lückenlos an.

Bei Arbeitslosen zahlt die Agentur für Arbeit in den ersten sechs Wochen die jeweiligen Leistungen weiter. Anschließend, ab der 7. Woche, zahlt die mhplus BKK Krankengeld.

Der Krankengeld-Anspruch ruht, solange Versicherte eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Elternzeit
  • Elterngeld
  • Mutterschaftsgeld
  • Verletztengeld
  • Versorgungskrankengeld
  • Übergangsgeld
  • Kurzarbeitergeld

Die mhplus Betriebskrankenkasse gewährt Krankengeld grundsätzlich ohne zeitliche Beschränkung - bis Sie wieder gesund sind.

Ausnahme:

Bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit innerhalb von je drei Jahren erhalten Sie höchstens Krankengeld für 78 Wochen (= 1 1/2 Jahre). Das gilt auch dann, wenn während dieser Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzukommt. Im Einzelfall können sich auch Krankengeld und Rente zeitlich überschneiden. Dann endet der Anspruch auf Krankengeld oder er wird gekürzt. Bitte setzen Sie sich in diesen Fällen mit uns in Verbindung.



Sozialversicherungsbeiträge

Werden Sozialversicherungsbeiträge abgezogen?

Während Sie Krankengeld beziehen, bleibt Ihr Krankenversicherungsschutz bei der mhplus BKK erhalten - beitragsfrei!

Beiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung müssen Sie jedoch zahlen. Die aktuellen Sätze im Jahre 2011: Rentenversicherung 19,9%, Arbeitslosenversicherung 3,0% und Pflegeversicherung 1,95%. Jeweils die Hälfte dieser Sätze wird Ihnen vom Krankengeld abgezogen. Die mhplus BKK überweist Ihren Anteil zusammen mit unserer Hälfte an die zuständigen Stellen.

Seit dem 01. Januar 2005 zahlen kinderlose Mitglieder einen Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 0,25 %. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres.

Rechenbeispiel: 

Ihr Brutto- Krankengeld beträgt: 42,00 Euro pro Tag, abzüglich

9,8 % für die Rentenversicherung:             - 4,12 Euro pro Tag
1,5 % für die Arbeitslosenversicherung :     - 0,63 Euro pro Tag
0,975 % für die Pflegeversicherung:             - 0,41 Euro pro Tag

Ihr - steuerfreies - Netto-Krankengeld beläuft sich also auf 36,84 EUR pro Tag.
 

Sind Sie kinderlos und haben das 23. Lebensjahr bereits beendet, beträgt ihr steuerfreies Netto-Krankengeld 36,73 Euro (42,00 Euro – 0,25 % Zusatzbeitrag Pflegeversicherung (0,11 EUR) pro Tag.

Bei Arbeitslosen übernehmen wir die vollständige Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung.

Arbeitsunfähigkeit anzeigen

Informieren Sie uns und Ihren Arbeitgeber

Als Arbeitnehmer müssen Sie Ihrem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitteilen und eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.

Häufig ist dies spätestens nach drei Tagen Arbeitsunfähigkeit erforderlich. Aber je nach Arbeitsvertrag kann das auch schon für den ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit notwendig sein.

Auch die mplus BKK benötigt eine Durchschrift der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Sofern uns der Arzt diese nicht direkt zuschickt, bitten wir Sie, sie spätestens innerhalb einer Woche bei uns einzureichen.

Wir berechnen Ihr Krankengeld, sobald uns Ihre Verdienstbescheinigung von Ihrem Arbeitgeber vorliegt.

Fragen?

Sie haben noch Fragen zum Thema Krankengeld?

Wir beantworten sie gern.
Rufen Sie uns an oder benutzen unser

Kontaktformular

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Servicehotline
(0 18 02) 36 99 63  Info

Mo.-Fr.:    7:00-20:00 Uhr
Sa.:        10:00-13:00 Uhr

Postanschrift:
mhplus Betriebskrankenkasse
71632 Ludwigsburg

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Fragen an Ihre mhplus

Sie haben eine Frage an die mhplus? In unserer FAQ-Liste finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen.


  • Häufig gestellte Fragen