Für Arbeitnehmer
Gesetzliches Krankengeld für Arbeitnehmer
Sie bekommen bei Arbeitsunfähigkeit von der mhplus BKK ein gesetzliches Krankengeld. In dieser Zeit ist die Mitgliedschaft beitragsfrei.
Krankengeld soll Ihnen den Verdienstausfall in Folge langer Krankheit / Arbeitsunfähigkeit weitgehend ersetzen. Zunächst zahlt der Arbeitgeber Ihr Brutto-Arbeitsentgelt weiter - in der Regel bis zu sechs Wochen. Danach zahlt die mhplus BKK Krankengeld.
Das Krankengeld bemisst sich am regelmäßigen Arbeitsentgelt des letzten abgerechneten Monats vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Es berücksichtigt auch Einmalzahlungen wie z.B. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld.
Arbeitnehmer erhalten 70% ihres regelmäßigen Brutto-Arbeitsentgelts als Krankengeld.
Es wird jedoch zweifach nach oben begrenzt.
- Durch den Höchstbetrag: Im Jahr 2012 3.825,00 EUR/ Monat = kalendertäglich 127,50 EUR. So beträgt das max. Krankengeld pro Kalendertag max. 70% von 127,50 EUR, also 89,25 EUR.
- Zum anderen darf das Krankengeld nicht 90% des bisherigen Netto-Arbeitsentgelts übersteigen.
Ein Berechnungsbeispiel
Sie bekommen ein Brutto-Monatsgehalt von 2.100 EUR (= 70 EUR täglich*). Ihr Netto-Monatsgehalt beträgt 1.400 EUR (= 46,67 EUR täglich).
So errechnet sich Ihr Krankengeld:
70 % von 70,00 EUR = 49,00 EUR
90 % von 46,47 EUR = 42,00 EUR
Ihr Brutto-Krankengeld beträgt: = 42 EUR pro Kalendertag.
*Für Ihr Einkommen pro Tag wird Ihr Monatsgehalt grundsätzlich durch 30 geteilt. Abhängig von der Zahlungsweise Ihres Einkommens kann eine andere Berechnungsweise stattfinden. Gern informieren wir Sie individuell.
Bei Beziehern von Arbeitslosengeld I und Unterhaltsgeld zahlen wir den bisherigen täglichen Zahlbetrag der Agentur für Arbeit weiter.
Wiederaufnahme der Arbeit - stufenweise
Oft ist es sinnvoll, dass Sie noch während der Arbeitsunfähigkeit Ihre Arbeit allmählich wieder aufnehmen. Wer nach ärztlicher Meinung seine bisherige Arbeit wenigstens teilweise wieder verrichten könnte und dies selbst auch möchte, tut es ohne Versicherungsnachteile. Im Rechtssinn ist er weiterhin arbeitsunfähig und behält seinen Anspruch auf Krankengeld. Das Teil-Arbeitsentgelt wird aber auf das Krankengeld angerechnet.
Für Selbständige
Gesetzliches Krankengeld für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige
Als Selbstständiger können Sie selbst entscheiden, ob Sie eine Krankenversicherung mit oder ohne Anspruch auf Krankengeld möchten. Sinnvoll ist eine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld nur, wenn Sie im Falle einer Arbeitsunfähigkeit einen Einkommensverlust haben. Der Gesetzgeber hat daher zum 01.08.2009 für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige wieder eine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld eingeführt.
Ausführliche Infos zum Krankengeld für Selbständige erhalten Sie hier
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