Leistungen rund um Ihre Gesundheit

Krankenhausbehandlung

Leistungen für alle Fälle

Sie benötigen medizinische Versorgung? Erfahren Sie hier welche Leistungen die mhplus für Sie übernimmt.

Ihre Versorgung im Krankenhaus

Die mhplus BKK bezahlt aus medizinischer Sicht notwendige Krankenhausbehandlungen in zugelassenen Krankenhäusern zeitlich unbegrenzt.

Die gesetzliche Zuzahlung für Versicherte ab 18 Jahre beträgt 10 EUR/Tag (höchstens aber 28 Tage/Jahr). Bei einer Entbindung ist der Krankenhausaufenthalt komplett zuzahlungsfrei.

Im Krankenhaus werden Sie behandelt, wenn Ihr Hausarzt bzw. Facharzt die erforderlichen medizinischen Maßnahmen nicht ambulant durchführen kann. Er stellt eine Verordnung aus, dass Ihre Aufnahme in ein Krankenhaus notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen oder zu lindern. Im Notfall benötigen Sie natürlich keine Verordnung.

Arten der Krankenhausbehandlung

  • vollstationär (inkl. Verpflegung und Übernachtung)
  • teilstationär (klinische Behandlung nur tagsüber oder nur nachts)
  • vorstationär (ohne Verpflegung und Übernachtung)
  • nachstationär (ebenfalls ohne Verpflegung und Übernachtung)

Zu Beginn Ihrer klinischen Behandlung überprüft ein Krankenhausarzt, ob Ihre Aufnahme ins Krankenhaus notwendig ist, und entscheidet, wie Sie behandelt werden.

Kostenübernahme durch die mhplus

Die mhplus Betriebskrankenkasse trägt die Kosten für sämtliche Leistungen, die für Ihre medizinische Behandlung im Krankenhaus notwendig sind. Dazu gehören insbesondere:

  • ärztliche Behandlung, einschließlich Operationen
  • Krankenpflege
  • Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln
  • Unterkunft und Verpflegung

Zuzahlungen

  • ... für die Zeit des Krankenhausaufenthaltes
    Nach gesetzlicher Vorgabe leisten Sie für die Zeit des Krankenhausaufenthaltes (bei vollstationärer Behandlung) eine Zuzahlung. Diese beträgt 10 EUR pro Kalendertag - höchstens für 28 Tage pro Kalenderjahr. Eine Befreiung im Rahmen der "Härtefallregelungen" ist leider nicht möglich.

    Versicherte unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung generell befreit.
  • ... für die Fahrt zum Krankenhaus
    Für öffentliche Verkehrsmittel, Taxi, Mietwagen, Krankenwagen, Rettungsfahrzeug oder gar Rettungshubschrauber beträgt die Zuzahlung 10% der Kosten, mindestens 5 EUR, maximal jedoch 10 EUR.

Ausführliche Infos zu Fahrkosten

Fragen?

Sie haben noch Fragen zum Thema Krankenhausbehandlung?

Wir beantworten sie gern.
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(0 18 02) 36 99 63  Info

Mo.-Fr.:    7:00-20:00 Uhr
Sa.:        10:00-13:00 Uhr

Postanschrift:
mhplus Betriebskrankenkasse
71632 Ludwigsburg

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