Wer kann Mitglied werden?
Umfassender Schutz einer gesetzlichen Krankenkasse für Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte in 15 Bundesländern.
Unsere Leistungen bieten wir allen gesetzlich Krankenversicherten im gesamten Bundesgebiet - außer in Berlin - an.
Wir versichern
- Berufsanfänger
- und Studenten,
- ebenso wie Arbeitnehmer,
- Selbstständige,
- Rentner
- und Arbeitslose.
Ehegatten und Kinder sind entsprechend den gesetzlichen Regelungen beitragsfrei versichert.
Sie können sofort Mitglied werden bei:
Beginn einer Beschäftigung
Erstmalige Aufnahme einer BeschäftigungBeginn einer Ausbildung
Erstmalige Aufnahme einer BeschäftigungEnde der Familienversicherung
z. B. Scheidung, Erwerbstätigkeit, falls keine eigene Mitgliedschaft in den letzten 18 Monaten vorlagAufnahme eines Studiums
Erstmalige Aufnahme eines StudiumsStart in die Selbstständigkeit
Erstmalige Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
Ansonsten haben Sie die Möglichkeit - mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats - Ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse zu kündigen und zur mhplus zu wechseln. Sie sind immer 18 Monate an die Wahl Ihrer neuen Krankenkasse gebunden. Im Falle einer Beitragssatzerhöhung Ihrer Krankenkasse können Sie ohne Einhaltung der 18-monatigen Bindungsfrist innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten der Erhöhung kündigen.
Haben Sie sich für die mhplus entschieden, senden Sie uns Ihre ausgefüllte Mitgliedschaftserklärung zusammen mit der Kündigungsbestätigung Ihrer bisherigen Krankenkasse zu oder nutzen Sie einfach unseren Onlineaufnahmeantrag.
mhplus Online-Antrag
Wir erledigen den Rest für Sie.