Extra Leistungen für Frauen

Mutterschaft

Leistungen für Frauen

Ihre mhplus bietet Ihnen sinnvolle Leistungen speziell für Frauen an. Mit den Extra Leistungen sind Sie immer bestens versorgt.

Ein schöner neuer Lebensabschnitt

Kinder zu bekommen und großzuziehen ist eine wunderschöne, aber nicht immer leichte Aufgabe.

Die mhplus BKK ist für Sie da - mit vielen Angeboten der Mutterschaftshilfe.

Wir wollen für Sie und Ihr Baby optimale Voraussetzungen für beste Gesundheit schaffen. So übernimmt die mhplus BKK alle Kosten, die im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt stehen, wie z. B. ärztliche Behandlung, Hebamme, Arzneien, Entbindung.

Zusätzlich erhalten Arbeitnehmerinnen Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 13 EUR pro Kalendertag. Die Dauer richtet sich nach den gesetzlichen Schutzfristen: in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten ist die Frist höher.

Unter gegebenen Umständen stellen wir Ihnen häusliche Pflege und eine Haushaltshilfe zur Verfügung. Wenden Sie sich bei Fragen hierzu am besten direkt an uns.

Unser Tipp:

Von Beginn der Schwangerschaft an sollten Sie ständig Kontakt zu Ihrem Arzt halten. Er trägt alle wichtigen Untersuchungsergebnisse in Ihren Mutterpass ein und ermöglicht so eine optimale Betreuung während und nach der Schwangerschaft. Auch dafür übernimmt die mhplus BKK natürlich die Kosten.

Anspruch auf Mutterschaftsgeld

Als Arbeitnehmerin haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld - für sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung.

Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten erhöht sich diese Schutzfrist nach der Entbindung auf zwölf Wochen.

Sie benötigen eine Bescheinigung Ihres Arztes oder Ihrer Hebamme mit dem voraussichtlichen Tag der Entbindung. Wichtig: Die Bescheinigung darf frühestens sieben Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstag ausgestellt sein. Entbinden Sie später, so verlängert sich die Bezugsdauer entsprechend. Bitten Sie daher Ihren Arzt, die Bescheinigung rechtzeitig auszustellen.

Voraussetzung:

Zum Beginn der Schutzfrist müssen Sie in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben. Als Mutterschaftsgeld bekommen Sie das durchschnittliche kalendertägliche Nettoeinkommen der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist - höchstens jedoch 13 EUR pro Tag. Den Differenzbetrag zu einem höheren Nettoeinkommen zahlt Ihr Arbeitgeber.

Auch Versicherte, die keine Arbeitnehmerinnen sind, erhalten Mutterschaftsgeld. Und zwar in Höhe des Krankengeldes. Wir informieren Sie gern.

Anspruch auf kostenlose Kranken- und Pflegeversicherung

Solange Sie Mutterschafts- bzw. Elterngeld erhalten oder Elternzeit in Anspruch nehmen, bleiben Sie in vielen Fällen beitragsfrei Mitglied Ihrer mhplus Krankenkasse. Das gilt auch für Ihre gesetzliche Pflegeversicherung.

Ausführliche Informationen erhalten Sie hier

 

Keine Eigenbeteiligung bei Entbindungen

Wenn Sie zur Entbindung in ein Krankenhaus gehen, fällt hierfür keine Zuzahlung an.

Für die Fahrkosten zahlen Sie einen Eigenanteil in Höhe von 10 % - mindestens 5 EUR, max. 10 EUR pro Fahrt.

Fragen?

Sie haben noch Fragen zum Thema Mutterschaft?

Wir beantworten sie gern.
Rufen Sie uns an oder benutzen unser

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Postanschrift:
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