Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung
Ihre Selbstbestimmung für den Fall der Fälle
Auch wenn wir es gerne verdrängen: Jeder von uns kann jederzeit in die Lage kommen, dass er bei einer schweren Krankheit, nach einem Unfall oder beim Eintritt von Pflegebedürftigkeit seine Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln kann. Und aufgrund der weiter steigenden Lebenserwartung werden immer mehr Menschen pflegebedürftig.
Deshalb ist es sinnvoll, für den Fall der Fälle rechtzeitig zu entscheiden, welche Person in welcher Weise geschäftliche und persönliche Angelegenheiten für uns regeln soll und darf.
Wer darüber hinaus festlegen möchte, welche medizinischen Behandlungsmaßnahmen er wünscht bzw. ablehnt, sollte das ebenfalls rechtzeitig tun. Welche Regelung man auch wählt, Ziel sollte es stets sein, das Selbstbestimmungsrecht so lange und so weit wie möglich zu bewahren.
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