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Informationen zur Reform der Pflegeversicherung

Die von der großen Koalition beschlossene Reform der Pflegeversicherung bringt den 2,1 Mio. Menschen, die derzeit Pflegeleistungen beziehen, zahlreiche Verbesserungen. Um die Mehrkosten zu finanzieren, wurde gleichzeitig eine moderate Beitragssatzanpassung in Höhe von 0,25 Prozent vereinbart.

Änderungen zum 01.07.2008

Folgende wichtige Änderungen sollen zum 01.07.2008 in Kraft treten:

Beitragssatz:

Ab Juli wird der Beitragssatz für die Versicherten um 0,25 Punkte auf 1,95 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens erhöht, Kinderlose zahlen 2,2 Prozent. Diese Beitragssatzanpassung in der Pflegeversicherung müssen alle gesetzlichen Krankenkassen durchführen. Der Beitragssatz der Pflegekassen soll bis 2014 stabil bleiben.

Mehr Leistung für Demenzkranke:

In der Vergangenheit haben sich die Leistungen der Pflegeversicherung auf die Versorgung von Menschen konzentriert, die sich aufgrund körperlicher Gebrechen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr versorgen konnten. Menschen mit Demenz, die weniger Hilfebedarf, dafür aber hohen Betreuungsbedarf haben, sollen in Zukunft verstärkt berücksichtigt werden. Der Anspruch für diesen Personenkreis soll von 460 Euro auf bis zu 2.400 Euro jährlich erhöht werden.

Pflegestützpunkte:

Dort sollen den Versicherten Informationen und eine individuelle Pflegeberatung aus einer Hand angeboten werden. Die Länder können selbst entscheiden, ob und wie viele neue Stützpunkte eingerichtet werden sollen.

Umfassende Pflegeberatung:

Künftig soll jeder Versicherte, der pflegebedürftig wird, einen individuellen Anspruch auf Betreuung durch einen Pflegeberater haben. Dieser erstellt einen individuellen Pflegeplan, informiert über Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen und koordiniert die Hilfen.

Qualitätssicherung in Heimen:

Heime sollen in Zukunft jährlich und unangemeldet kontrolliert werden. Qualitätsberichte müssen veröffentlicht werden.

Unterstützung der Angehörigen:

Angehörige von Pflegebedürftigen erhalten einen Anspruch auf sechsmonatige unbezahlte, aber sozialversicherte Freistellung von der Arbeit. Ausgenommen sind Betriebe mit bis zu 15 Mitarbeitern. Berufstätige können sich außerdem bis zu zehn Tage von ihrem Arbeitgeber unbezahlt freistellen lassen, um die Pflege eines Angehörigen kurzfristig zu organisieren.

Pflegepools:

Wohn- und Hausgemeinschaften von älteren Menschen können Betreuungsleistungen gemeinsam in Anspruch nehmen. Dadurch wird die Leistung für den Einzelnen günstiger und die Versicherten erhalten insgesamt mehr Pflegeleistungen.

Pflegesätze und Pflegegeld

Im ambulanten Bereich sollen die Leistungen bis 2012 auf bis zu 1.550 Euro in der Pflegestufe III im Monat steigen. Die Pflegesätze bei stationärer Pflege steigen bei Härtefällen auf bis zu 1.918 Euro.

Leistungen für ambulante Pflegedienste

Leistungen für ambulante Pflegedienste
Pflegestufe bisher 2008 2010 2012
Stufe I 384 420 440 450
Stufe II 921 980 1.040 1.100
Stufe III 1.432 1.470 1.510 1.550
Härtefall 1.918 KV* KV* KV*

*KV = Keine Veränderung

Die Leistungen für die Betreuung durch Angehörige

Die Leistungen für die Betreuung durch Angehörige (Pflegegeld) werden bis 2012 wie folgt angehoben:
Pflegestufe bisher 2008 2010 2012
Stufe I 205 215 225 235
Stufe II 410 420 430 440
Stufe III 665 675 685 700

Vollstationäre Versorgung

In der vollstationären Versorgung werden die Stufe III und Stufe III bei Härtefällen bis 2012 stufenweise wie folgt verändert:
Pflegestufe bisher 2008 2010 2012
Stufe III 1.432 1.470 1.510 1.550
Härtefall 1.688 1.750 1.825 1.918

In den Pflegestufen I und II der vollstationären Versorgung sind keine Veränderungen vorgesehen.


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