Informationen zur Reform der Pflegeversicherung
Die von der großen Koalition beschlossene Reform der Pflegeversicherung bringt den 2,1 Mio. Menschen, die derzeit Pflegeleistungen beziehen, zahlreiche Verbesserungen. Um die Mehrkosten zu finanzieren, wurde gleichzeitig eine moderate Beitragssatzanpassung in Höhe von 0,25 Prozent vereinbart.
Änderungen zum 01.07.2008
Folgende wichtige Änderungen sollen zum 01.07.2008 in Kraft treten:
Beitragssatz:
Ab Juli wird der Beitragssatz für die Versicherten um 0,25 Punkte auf 1,95 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens erhöht, Kinderlose zahlen 2,2 Prozent. Diese Beitragssatzanpassung in der Pflegeversicherung müssen alle gesetzlichen Krankenkassen durchführen. Der Beitragssatz der Pflegekassen soll bis 2014 stabil bleiben.
Mehr Leistung für Demenzkranke:
In der Vergangenheit haben sich die Leistungen der Pflegeversicherung auf die Versorgung von Menschen konzentriert, die sich aufgrund körperlicher Gebrechen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr versorgen konnten. Menschen mit Demenz, die weniger Hilfebedarf, dafür aber hohen Betreuungsbedarf haben, sollen in Zukunft verstärkt berücksichtigt werden. Der Anspruch für diesen Personenkreis soll von 460 Euro auf bis zu 2.400 Euro jährlich erhöht werden.
Pflegestützpunkte:
Dort sollen den Versicherten Informationen und eine individuelle Pflegeberatung aus einer Hand angeboten werden. Die Länder können selbst entscheiden, ob und wie viele neue Stützpunkte eingerichtet werden sollen.
Umfassende Pflegeberatung:
Künftig soll jeder Versicherte, der pflegebedürftig wird, einen individuellen Anspruch auf Betreuung durch einen Pflegeberater haben. Dieser erstellt einen individuellen Pflegeplan, informiert über Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen und koordiniert die Hilfen.
Qualitätssicherung in Heimen:
Heime sollen in Zukunft jährlich und unangemeldet kontrolliert werden. Qualitätsberichte müssen veröffentlicht werden.
Unterstützung der Angehörigen:
Angehörige von Pflegebedürftigen erhalten einen Anspruch auf sechsmonatige unbezahlte, aber sozialversicherte Freistellung von der Arbeit. Ausgenommen sind Betriebe mit bis zu 15 Mitarbeitern. Berufstätige können sich außerdem bis zu zehn Tage von ihrem Arbeitgeber unbezahlt freistellen lassen, um die Pflege eines Angehörigen kurzfristig zu organisieren.
Pflegepools:
Wohn- und Hausgemeinschaften von älteren Menschen können Betreuungsleistungen gemeinsam in Anspruch nehmen. Dadurch wird die Leistung für den Einzelnen günstiger und die Versicherten erhalten insgesamt mehr Pflegeleistungen.
Pflegesätze und Pflegegeld
Im ambulanten Bereich sollen die Leistungen bis 2012 auf bis zu 1.550 Euro in der Pflegestufe III im Monat steigen. Die Pflegesätze bei stationärer Pflege steigen bei Härtefällen auf bis zu 1.918 Euro.
In den Pflegestufen I und II der vollstationären Versorgung sind keine Veränderungen vorgesehen.