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    Pflichtversicherung

    Schutz bei Krankheit für alle.

    Die Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung wurde eingeführt, um es nicht dem Einzelnen zu überlassen, sich für den Krankheitsfall abzusichern.

    Ziel war und ist der "Schutz bei Krankheit für alle". Heute sind alle Personen automatisch pflichtversichert, die im Falle einer Krankheit materiell gefährdet wären. Dazu gehören grundsätzlich Arbeitnehmer, Bezieher von Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe, Rentner und Studenten.

    Nur wenige Berufsstände wie z.B. Beamte, Richter, Geistliche oder Selbstständige sind von der gesetzlichen Pflichtversicherung ausgenommen.

    Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung können Versicherungspflichtige zwischen verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen wählen.

    Die Beiträge zur Krankenversicherung behält der Arbeitgeber ein und leitet sie an die Krankenkasse weiter. Die Beiträge aller Mitglieder finanzieren im Krankheitsfall Leistungen für den einzelnen Versicherten.

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