Ludwigsburg, 4. September 2003.
Die aktuellen Vorwürfe der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nord-Württembergs, die mhplus Betriebskrankenkasse (BKK) in Ludwigsburg würde – wie eine Reihe weiterer BKK – ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen und damit der KV Schaden zufügen, wies die mhplus als ungerechtfertigt zurück.
Die KV hatte der BKK vorgeworfen, dass sie rund 10 Prozent weniger Abschlag für das zweite Quartel 2003 entrichtet hatte, als von der KV gefordert. Dies bestreitet die mhplus zwar nicht, stellt jedoch die Berechnungsgrundlage der Forderung in Frage.
Die Begründung: Abschlagszahlungen an die KV pro Quartal errechnen sich laut geltendem Vertrag auf Basis der von der KV vorzulegenden Schlussrechnung für den Vergleichszeitraum des Vorjahres. Diese Schlussrechnung habe aber die KV-Nord-Württemberg bis heute nicht vorgelegt, die dennoch gestellte Abschlagsforderung von sechs Millionen Euro pro Quartal sei somit in ihrer Höhe nicht nachvollziehbar. Die meisten anderen KVen der übrigen Bundesländer haben die Schlussrechnung bereits vorgelegt und ihre Abschläge von der mhplus anstandslos erhalten.
„Wenn die KV von ,Schulden‘ und ,schlechter Zahlungsmoral‘ der BKK spricht, so ist dies einseitig und ungerechtfertigt“, nimmt Winfried Baumgärtner, Vorstand der mhplus, Stellung. „Denn faktisch ist ohnehin bis zu jeder Schlussabrechnung offen, wer tatsächlich in Vorleistung gegangen ist. In einem Quartal kann dies die KV sein, ein andermal die BKK.“
So hat die mhplus zwar im zweiten Quartal 2003 10,2 Prozent weniger an die KV gezahlt, als diese forderte – dies jedoch auf Basis eigener Berechnungen und nach sorgfältiger Prüfung der Forderungen. Bei diesen hat sich die KV nun weder auf eine Quartals-Schlussabrechnung 2002 gestützt, noch ersatzweise die von 2001 herangezogen – wie zwischen BKK Landesverband Baden-Württemberg und KV Nord-Württemberg vereinbart.
Auf der Grundlage von 2001 aber hätte die mhplus sogar noch mehr als 10,2 Prozent einbehalten können. Ob die Abschläge letztlich den in Anspruch genommenen Leistungen entsprechen, zeigt sich stets erst bei den Schussabrechnungen. So auch im Falle der KV Rheinhessen, welche die mhplus BKK im Frühjahr ebenfalls wegen reduzierter Abschläge an den Pranger stellen wollte. Wie sich später zeigte völlig zu Unrecht: Die mhplus hatte trotz Reduktion immer noch zu viel gezahlt und erhielt von der KV Rheinhessen mittlerweile fast 30.000 Euro zurückerstattet.
„Das zeigt, dass auch der aktuelle Vorwurf der KV Nord-Württemberg, die schlechte Zahlungsmoral der BKK koste sie jedes Quartal bares Geld, nicht zutrifft“, so Baumgärtner. Auch dass die Zahlungsmoral der BKK wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten leide, wie von der KV vermutet, weist der mhplus-Vorstand klar zurück.
Hingegen steht er voll und ganz hinter der Forderung des BKK Landesverbandes nach pünktlicher, korrekter Zahlung durch jede BKK. Insofern ist auch die mhplus ausdrücklich bereit, jede Zahlungsforderung sofort und in voller Höhe zu begleichen, sofern sie auf soliden, transparenten und vertraglich korrekten Füßen steht.
Wohnortprinzip erhöht Rechtsunsicherheiten und Verwaltungskosten
Als aktueller Grund für die Abrechnungsprobleme zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und Betriebskrankenkassen wird immer wieder auch die Umstellung auf das Wohnortprinzip genannt, die in der Tat ebenfalls einige Rechtsunsicherheiten bei den Abrechnungsmodalitäten aufgeworfen hat.
Denn nachdem die Betriebskrankenkassen früher nur an die KV derjenigen Bundesländer Abschläge zahlen mussten, in denen sie ihren Sitz hatten, berücksichtigt das Wohnortprinzip die Wohnorte der Mitglieder, die sich oft über das gesamte Bundesgebiet verteilen. Entsprechend zahlt die mhplus heute nicht mehr nur Abschläge an die KV Nord-Württemberg, sondern an 23 KVen – jede davon mit eigenen Zahlungsmodalitäten und Abrechnungsprozessen. „Diese Umstellung verursacht einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand“, gibt Baumgärtner zu bedenken. „Dennoch wird die mhplus natürlich auch weiterhin alles dafür tun, um im Interesse ihrer Versicherten die Kosten so gering wie möglich zu halten.“
mhplus im Profil
Die mhplus Betriebskrankenkasse wurde 1952 als Betriebskrankenkasse der Ludwigsburger Mann + Hummel GmbH gegründet. Seit 1. September 1999 ist die gesetzliche Krankenkasse mit Sitz in Ludwigsburg geöffnet: für Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Thüringen, Rheinland-Pfalz sowie die Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf im Rheinland. 600 Beschäftigte betreuen an zehn Standorten rund 280.000 Mitglieder und 400.000 Versicherte. Diesen bietet mhplus neben 50 Jahren Erfahrung Mehrleistungen wie beispielsweise alternative Heilmethoden und Homöopathie auch unbürokratische Strukturen: Die Verwaltungskosten liegen bei nur 3,35 Prozent, der allgemeine Beitragssatz beträgt derzeit 13,8 %.
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