- Zahnersatz*: Kostenübernahme auch ohne Vorleistung der mhplus in Höhe von 30 %, 50 % oder 70 % vom Gesamtrechnungsbetrag; zusammen mit der Erstattung der mhplus oder sonstigen Kostenträgern bis max. 90 %. (Tarife ZG3M, ZG5M, ZG7M)
- Zahnprophylaktische Leistungen wie z.B. die professionelle Zahnreinigung oder die Versiegelung der Kauflächen werden zu 100 %, bis zu einem Höchstbetrag von 70,- Euro pro Jahr, übernommen. (Tarif ZGBM)
- Für Kunststofffüllungen/Inlays**
werden die nach Vorleistung der mhplus verbleibenden Restkosten zu 80 % erstattet. In den ersten vier Jahren ist die Erstattung begrenzt. (Tarif ZGBM) - Die kieferorthopädische Behandlung von Kindern bis zum 18. Lebensjahr wird zu 100 % übernommen. (Tarif ZGBM)
Es gelten folgende Höchstbeträge:
Eintrittsalter bis 6 Jahre: 1.500,- Euro
Eintrittsalter 7-9 Jahre: 1.000,- Euro
Eintrittsalter ab 10 Jahre: 500,- Euro
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Zur SDK: Infos zu ZAHNvario
* Zum Zahnersatz zählen Prothesen, Kronen, Brücken und Stiftzähne. Die Kosten für Implantate werden nach vorheriger Zusage übernommen. In den ersten beiden Kalenderjahren ist der erstattungsfähige Rechnungsbetrag bei Zahnersatz auf 3.000,- Euro begrenzt, vom 1. bis 4. Jahr auf insgesamt 6.000,- Euro.
** In den ersten beiden Kalenderjahren ist der erstattungsfähige Rechnungsbetrag für Kunststofffüllungen/ Inlays auf 500,- Euro begrenzt, vom 1. bis 4. Jahr auf insgesamt 1.000,- Euro.