Selbsthilfeförderung

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Wir helfen gerne.

Im Jahr 2009 kam die mhplus BKK erneut zu 100% ihrem gesetzlichen Auftrag in vollem Umfang nach.

Es wurden ausschließlich örtliche oder regional begrenzt tätige Selbsthilfegruppen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten unterstützt.

Aufgrund gesetzlicher Änderungen wurde das zur Verfügung stehende Budget reduziert: Die Krankenkassen dürfen für die direkte projektbezogene Förderung der regional ansässigen Gruppen 0,168 Euro ausgeben.

Eingeführte Höchstbeträge sorgen für eine gerechte Verteilung der Fördergelder aller Krankenkassen an die regionalen Selbsthilfegruppen.



Förderpraxis 2010

Selbsthilfegruppen auf regionaler Ebene werden im Rahmen der Gemeinschaftsförderung gefördert.

Bitte reichen Sie Ihre Anträge auf eine projektbezogene oder pauschale Förderung direkt bei den Ansprechpartnern Ihrer Förderregionen bzw. Runden Tische ein. Kontaktinformationen erhalten Sie von Ihren zuständigen Landesverbänden.

Gerne  beantworten wir Ihre Fragen. Ihre Ansprechpartnerin ist immer vormittags für Sie da:

Frau
Telefon: (0 71 41) 97 90 -417

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