Selbsthilfe

Selbsthilfeförderung

Wir helfen gerne

Die mhplus kommt jedes Jahr zu 100% ihrem gesetzlichen Auftrag zur Förderung von Selbsthilfe nach.

Die Förderung der Selbsthilfe erfolgt von der mhplus auf unterschiedlichen Wegen.

Unsere Förderpraxis 2011

Projekt „Qualitätssiegel Selbsthilfefreundliches Krankenhaus“ 

Mit 15.000 Euro unterstützen wir - wie bereits in 2010 - das Projekt „Qualitätssiegel Selbsthilfefreundliches Krankenhaus“ in Mannheim. Das Projekt wurde bereits sehr erfolgreich erprobt in Hamburg seit 2007 und in Nordrhein-Westfalen seit 2008.

Das Projekt in Mannheim ist das erste dieser Art in Baden-Württemberg. Es lehnt sich an diese erprobten Strukturen an und kann bereits Erfolge vorhalten.

Ziel des Projektes ist,  die Zusammenarbeit von Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens mit Selbsthilfe-Akteuren gezielt zu initiieren bzw. zu verbessern. So kann in der medizinischen Versorgung und Betreuung eine optimale vernetzte Versorgung entsprechend dem Bedarf der Patienten sichergestellt werden. Systematisch werden Kooperationen aufgebaut: Beginnend bei den  Arbeitsroutinen des Krankenhauses und verbindend mit der Selbsthilfe. Bestimmte Qualitätskriterien werden hierbei berücksichtigt, um ein gutes Gelingen zu ermöglichen.

In Bayern sowie im Rheinland werden die Gruppen über die Runden Tische gefördert. Selbsthilfegruppen anderer regionaler Regionen werden im Rahmen der Gemeinschaftsförderung gefördert. Ihre Anträge auf eine projektbezogene oder pauschale Förderung reichen Sie bitte direkt bei den Ansprechpartnern Ihrer Förderregion bzw. bei den Runden Tischen ein. Kontaktinformationen erhalten Sie von Ihren zuständigen Landesverbänden.

Bitte beachten Sie:

Im aktuell geltenden „Leitfaden Selbsthilfeförderung“ des GKV-Spitzenverbandes gelten weiterhin folgende Regelungen:
Punkt 4.3. Auszug: „Nicht verbandlich organisierte Gruppen benennen grundsätzlich ein von einem Gruppenmitglied für die Gruppe eingerichtetes Treuhandkonto oder ein Konto, das für die Gruppe als GbR eingerichtet wurde.“

Die Verwendung von privaten Giro- oder auch Unterkonten werden nur noch für eine Übergangszeit bis zur nächsten Überarbeitung des Leitfadens 2011 toleriert.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

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