Sozialwahlen
Sozialwahlen im Überblick
1. Sozialwahlen
Wie bei allen Sozialversicherungsträgern fanden auch bei der mhplus im Jahr 2004 / 2005 sogenannte Sozialwahlen statt. Grundsätzlich werden bei den Sozialwahlen die Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger gewählt.
Bei der mhplus ist das der "Verwaltungsrat", der aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern besteht. Das Prozedere der Sozialwahlen ist in der "Sozialversicherungs-Wahlordnung (SVWO)" detailliert gesetzlich geregelt.
2. Wahlvorschläge
Am 31.03.2004 erfolgte die Wahlausschreibung durch den Bundeswahlbeauftragten des Bundesregierung. Hier wurde zur Einreichung von Vorschlagslisten aufgerufen. Ende der Ausschreibungsfrist hierfür war der 18.11.2004. Bei der mhplus ging fristgerecht jeweils eine Vorschlagsliste der Versicherten (Listenname: "IG Metall") und eine Liste von Seiten der Arbeitgeber (Listenname: "Freie Liste AG") ein.
3. Wahl
Wie bei den meisten Sozialversicherungsträgern wurde bei der mhplus im Rahmen einer Friedenswahl über den Verwaltungsrat entschieden. Der Grund: Da sowohl auf Versichertenseite als auch auf Seiten der Arbeitgeber jeweils nur eine Vorschlagsliste eingereicht wurde, und insgesamt nicht mehr Kandidaten vorgeschlagen wurden als zu wählen sind, ist eine Wahlhandlung nicht notwendig. Somit gelten die vorgeschlagenen Kandidaten für den Verwaltungsrat der mhplus mit Ablauf des Wahltermins - also dem 1. Juni - gemäß § 28 Abs. 3 SVWO als gewählt (Friedenswahl).
Stichwort: Urwahl
Die Versicherten haben nur dann die Möglichkeit, den Verwaltungsrat im Rahmen einer Briefwahl zu wählen, wenn mehr Kandidaten vorgeschlagen oder mehr Vorschlagslisten eingereicht werden, als Mitglieder im Verwaltungsrat zu wählen sind. In diesem Fall handelt es sich um eine Listenwahl, Einzelpersonen können also nicht direkt gewählt werden.
4. Bekanntmachung
Die Namen der gewählten Vertreter im Verwaltungsrat der mhplus wurden am 12.02.2005 im Bundesanzeiger (Ausgabe 30/2005) veröffentlicht. Nach Ablauf des Wahltages am 01. Juni 2005 erfolgt gemäß den Vorschriften der SVWO zusätzlich die Bekanntmachung der gewählten Vertreter in der Kundenzeitschrift der mhplus.
5. Konstituierende Sitzung
Die konstituierende Sitzung des Verwaltungsrates findet statt am 24.06.2005. Im Rahmen dieser Sitzung werden unter anderem die Alternierenden Vorsitzenden (je ein Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber) gewählt. Ebenso erfolgt eine Besetzung der Ausschüsse wie z. B. Widerspruchsausschuss etc.
6. Aufgaben des Verwaltungsrates
- Aufstellung des Haushalts
- Wahl des Vorstands
- Festlegung der Vorstandsbezüge
- Festlegung des Beitragssatzes
- Beschlüsse über Satzungsänderungen und damit das Leistungsspektrum der Krankenkasse





