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Aktuelle Informationen rund um die mhplus Krankenkasse.

Sozialwahlen im Überblick

1. Sozialwahlen 

Wie bei allen Sozialversicherungsträgern fanden auch bei der mhplus im Jahr 2011 die sogenannten Sozialwahlen statt. Grundsätzlich werden bei den Sozialwahlen die Selbstverwaltungsratsorgane der Sozialversicherungsträger neu gewählt. Für die mhplus galt in diesem Jahr aufgrund der Fusion mit der Gemeinsamen Betriebskrankenkassen in Köln (GBK) am 01.01.2011 ein gesonderter, verkürzter Wahlkalender.

Bei der mhplus wird der „Verwaltungsrat“ gewählt. Dieser besteht aus neun Versicherten- und fünf Arbeitgebervertretern. Das Prozedere der Sozialwahlen ist in der „Sozialversicherungs-Wahlordnung (SVWO)“ detailliert gesetzlich geregelt. 

 

2. Wahlvorschläge

Am 09.02.2011 erfolgte die Wahlausschreibung durch den Bundeswahlbeauftragten der Bundesregierung. Hier wurde zur Einreichung von Vorschlagslisten aufgerufen. Ende der Einreichungsfrist für die Vorschlagslisten war der 11.04.2011. Bei der mhplus ging fristgerecht jeweils eine Vorschlagsliste seitens der Versicherten (Listenname: „IG Metall“) sowie eine Liste seitens der Arbeitgeber (Listenname: „Arbeitgeber Baden-Württemberg - Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände e. V.“) ein.

3. Wahl

Wie bei den meisten Sozialversicherungsträgern wurde bei der mhplus im Rahmen einer Friedenswahl über die Besetzung des Verwaltungsrats entschieden. Der Grund: Da sowohl auf Versichertenseite als auch auf Arbeitgeberseite jeweils nur eine Vorschlagsliste eingereicht wurde und nicht mehr Kandidaten vorgeschlagen wurden als zu wählen sind, ist eine Wahlhandlung nicht notwendig. Somit gelten die vorgeschlagenen Kandidaten für den Verwaltungsrat mit Ablauf des Wahltermins – also dem 05.10.2011 – gemäß § 28 Abs. 3 SVWO als gewählt.

Stichwort: Urwahl
Die Versicherten haben nur dann die Möglichkeit, den Verwaltungsrat im Rahmen einer Briefwahl zu wählen, wenn mehr Kandidaten vorgeschlagen oder mehr Vorschlagslisten eingereicht werden, als Mitglieder im Verwaltungsrat zu wählen sind. In diesem Fall handelt es sich um eine Listenwahl, Einzelpersonen können also nicht direkt gewählt werden.

4. Bekanntmachung 

Die Namen der gewählten Vertreter im Verwaltungsrat der mhplus wurden am 23.12.2011 per Aushang in den Geschäftsstellen veröffentlicht. Im Anschluss daran erfolgt gemäß den Vorschriften der SVWO zusätzlich die Bekanntmachung der gewählten Vertreter in der nächsten Ausgabe  der Kundenzeitschrift im Januar 2012.

5. Konstituierende Sitzung

Die konstituierende Sitzung des Verwaltungsrats fand statt am 16.12.2011. Im Rahmen dieser Sitzung wurden unter anderem die alternierenden Vorsitzenden (je ein Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber) gewählt. Ebenso erfolgte die Besetzung der Ausschüsse wie z.B. dem Widerspruchsausschuss.

6. Aufgaben des Verwaltungsrates

  • Aufstellung des Haushalts
  • Beauftragung des Prüfers für die Jahresrechnung
  • Wahl und Überwachung des Vorstands
  • Festlegung der Vorstandsbezüge
  • Beschlüsse über Satzungsänderungen und damit über das Leistungsspektrum der Krankenkasse
  • Beschlüsse über die freiwillige Vereinigung mit anderen Krankenkassen

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