Häufig gestellte Fragen

Jobben im Studium

Regelungen zur Sozialversicherung

Sie müssen nebenbei Jobben um Ihr Studium zu finanzieren? 
Sie leisten ein vorgeschriebenes Praktikum ab?

Die recht komplizierten Regelungen zur Sozialversicherung finden Sie in verständlicher Form hier.

Der befristete Aushilfsjob (Vollzeit)

Nachfolgend finden Sie 4 mögliche Szenarien für die gesetzlichen Regelungen bei einem befristet ausgeübten Aushilfsjob (Vollzeit).

Szenario 1

Dauer der Befristung:
bis zu 2 Monate / 50 Arbeitstage

Anrechenbare Jobs insgesamt

Nicht mehr als 2 Monate/50 Arbeitstage

Krankenversicherung*, Pflegeversicherung*, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung

Es besteht Versicherungsfreiheit als Arbeitnehmer. Folglich sind keine Beiträge zu entrichten.

Szenario 2

Dauer der Befristung:
bis zu 2 Monate/50 Arbeitstage

Anrechenbare Jobs insgesamt

Mehr als 2 Monate/50 Arbeitstage, jedoch nicht mehr als 26 Wochen

Krankenversicherung*, Pflegeversicherung*, Arbeitslosenversicherung

Es besteht Versicherungsfreiheit als Arbeitnehmer. Folglich sind keine Beiträge zu entrichten.

Rentenversicherung

Es besteht Versicherungspflicht, der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zahlen jeweils den halben Beitragssatz (jeweils 9,95 %).

Szenario 3

Dauer der Befristung:
bis zu 2 Monate/50 Arbeitstage

Anrechenbare Jobs insgesamt

Mehr als 26 Wochen (= 182 Tage)

Krankenversicherung*, Pflegeversicherung*, Arbeitslosenversicherung

Versicherungspflicht: Arbeitgeber und Student zahlen die Beiträge je zur Hälfte

Rentenversicherung

Versicherungspflicht:  Arbeitgeber  und Student zahlen die Beiträge je zur Hälfte

Folgende Beiträge sind zu entrichten:

  Beitrag Arbeitnehmer (Student) Beitrag Arbeitgeber
Krankenversicherung 8,2 % 7,3 %
Pflegeversicherung 0,975 %

für kinderlose Arbeitnehmer ab
Vollendung 23. Lebensjahr ist ein
Zuschlag von 0,25 % zu zahlen
0,975 %
Arbeitslosenversicherung 1,4 % 1,4 %
Rentenversicherung 9,95 % 9,95 %

Szenario 4

Dauer der Befristung:
mehr als 2 Monate/50 Arbeitstage...

... aber nur in den Semesterferien

Anrechenbare Jobs insgesamt

Nicht mehr als 26 Wochen (= 182 Tage)

Krankenversicherung*, Pflegeversicherung*, Arbeitslosenversicherung

Es besteht Versicherungsfreiheit als Arbeitnehmer. Folglich sind keine Beiträge zu entrichten.

Rentenversicherung

Es besteht Versicherungspflicht, der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zahlen jeweils den halben Beitragssatz (jeweils 9,95 %).

Hinweis:

* Versicherungsfreiheit bzw. Beitragsfreiheit bezieht sich ausschließlich auf das Einkommen aus selbständiger und nicht selbständiger Arbeit. Ansonsten gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen für Studenten.

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