Nachfolgend finden Sie 4 mögliche Szenarien für die gesetzlichen Regelungen bei einem befristet ausgeübten Aushilfsjob (Vollzeit).
Szenario 1
Dauer der Befristung:
bis zu 2 Monate / 50 Arbeitstage
Anrechenbare Jobs insgesamt
Nicht mehr als 2 Monate/50 Arbeitstage
Krankenversicherung*, Pflegeversicherung*, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung
Es besteht Versicherungsfreiheit als Arbeitnehmer. Folglich sind keine Beiträge zu entrichten.
Szenario 2
Dauer der Befristung:
bis zu 2 Monate/50 Arbeitstage
Anrechenbare Jobs insgesamt
Mehr als 2 Monate/50 Arbeitstage, jedoch nicht mehr als 26 Wochen
Krankenversicherung*, Pflegeversicherung*, Arbeitslosenversicherung
Es besteht Versicherungsfreiheit als Arbeitnehmer. Folglich sind keine Beiträge zu entrichten.
Rentenversicherung
Es besteht Versicherungspflicht, der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zahlen jeweils den halben Beitragssatz (jeweils 9,95 %).
Szenario 3
Dauer der Befristung:
bis zu 2 Monate/50 Arbeitstage
Anrechenbare Jobs insgesamt
Mehr als 26 Wochen (= 182 Tage)
Krankenversicherung*, Pflegeversicherung*, Arbeitslosenversicherung
Versicherungspflicht: Arbeitgeber und Student zahlen die Beiträge je zur Hälfte
Rentenversicherung
Versicherungspflicht: Arbeitgeber und Student zahlen die Beiträge je zur Hälfte
Szenario 4
Dauer der Befristung:
mehr als 2 Monate/50 Arbeitstage...
... aber nur in den Semesterferien
Anrechenbare Jobs insgesamt
Nicht mehr als 26 Wochen (= 182 Tage)
Krankenversicherung*, Pflegeversicherung*, Arbeitslosenversicherung
Es besteht Versicherungsfreiheit als Arbeitnehmer. Folglich sind keine Beiträge zu entrichten.
Rentenversicherung
Es besteht Versicherungspflicht, der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zahlen jeweils den halben Beitragssatz (jeweils 9,95 %).
Hinweis:
* Versicherungsfreiheit bzw. Beitragsfreiheit bezieht sich ausschließlich auf das Einkommen aus selbständiger und nicht selbständiger Arbeit. Ansonsten gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen für Studenten.