Häufig gestellte Fragen

Jobben im Studium

Regelungen zur Sozialversicherung

Sie müssen nebenbei Jobben um Ihr Studium zu finanzieren? 
Sie leisten ein vorgeschriebenes Praktikum ab?

Die recht komplizierten Regelungen zur Sozialversicherung finden Sie in verständlicher Form hier.

Der Dauerjob

Nachfolgend finden Sie 4 mögliche Szenarien für die gesetzlichen Regelungen bei einem ausgeübten Dauerjob.

Szenario 1

Arbeitszeit: ./.

Arbeitsentgelt (Bruttolohn/-gehalt)

Bis 400,00 EUR monatlich (Minijob)

Krankenversicherung*, Pflegeversicherung*, Arbeitslosenversicherung

Es besteht Versicherungsfreiheit in dieser Beschäftigung. Der Arbeitgeber zahlt grundsätzlich einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 13%

Rentenversicherung

Es bestehtVersicherungsfreiheit. Der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15%.

Auf die Versicherungsfreiheit kann auf Antrag gegenüber dem Arbeitgeber verzichtet werden. In diesem Fall sind vom Studenten 4,9 % (Differenz zum vollen Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 19,9 %) vom Bruttolohn zusätzlich zu zahlen. Der Vorteil: Der Student erhält vollwertige Rentenversicherungszeiten.

Szenario 2

Arbeitszeit: wöchentlich bis 20 Stunden

Arbeitsentgelt (Bruttolohn/-gehalt)

Arbeitsentgelt (Bruttolohn/-gehalt) spielt keine Rolle

Krankenversicherung*, Pflegeversicherung*, Arbeitslosenversicherung

Es besteht Versicherungsfreiheit als Arbeitnehmer. Folglich sind keine Beiträge aus dem Arbeitsentgelt zu entrichten. Auch der Arbeitgeber muss keine Beiträge bezahlen.

Ist der Student während dieser Zeit in der Kranken- und Pflegeversicherung familienversichert, führt das Arbeitsentgelt in der Regel zum Ende der Familienversicherung. Durch die bestehende Einschreibung an einer Hochschule/Universität kommt es grundsätzlich zur Versicherungspflicht als Student (KVdS). Hierfür sind vom Studenten Beiträge zu bezahlen.

Rentenversicherung

Es besteht Versicherungspflicht, der Student/ Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zahlen jeweils den halben Beitragssatz (aktuell jeweils 9,95 %).

In der Gleitzone (400,01 - 800,00 EUR) berechnet sich der Beitragsanteil des Studenten nicht aus dem vollen, sondern aus einem rechnerisch verminderten Arbeitsentgelt. Berechnen Sie hier Ihren Anteil.

Szenario 3

Arbeitszeit: wöchentlich mehr als 20 Stunden

Arbeitsentgelt (Bruttolohn/-gehalt)

Über 400,00 EUR monatlich

Krankenversicherung*, Pflegeversicherung*, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung

Es besteht aufgrund dieser Beschäftigung Versicherungspflicht als Arbeitnehmer.

 

Folgende Beiträge sind zu entrichten:

In der Gleitzone (400,01 - 800,00 EUR) berechnet sich der Beitragsanteil des Studenten nicht aus dem vollen, sondern aus einem rechnerisch verminderten Arbeitsentgelt.
  Beitrag Arbeitnehmer (Student) Beitrag Arbeitgeber
Krankenversicherung 8,2 % 7,3 %
Pflegeversicherung 0,975 %

für kinderlose Arbeitnehmer ab
Vollendung 23. Lebensjahr ist ein
Zuschlag von 0,25 % zu zahlen
0,975 %
Arbeitslosenversicherung 1,4 % 1,4 %
Rentenversicherung 9,95 % 9,95 %

Szenario 4

Arbeitszeit: wöchentlich mehr als 20 Stunden ...

... aber nur während der Semesterferien oder überwiegend in den Abend-/ Nachtstunden oder am Wochenende

Arbeitsentgelt

Über 400,00 EUR monatlich

Krankenversicherung*, Pflegeversicherung*, Arbeitslosenversicherung

Es besteht Versicherungsfreiheit als Arbeitnehmer. Folglich sind keine Beiträge aus dem Arbeitsentgelt zu entrichten. Auch der Arbeitgeber muss keine Beiträge bezahlen.

Ist der Student während dieser Zeit in der Kranken- und Pflegeversicherung familienversichert, führt das Arbeitsentgelt in der Regel zum Ende der Familienversicherung. Durch die bestehende Einschreibung an einer Hochschule/Universität kommt es grundsätzlich zur Versicherungspflicht als Student (KVdS). Hierfür sind vom Studenten Beiträge zu bezahlen.

Rentenversicherung

Es besteht Versicherungspflicht, der Arbeitnehmer Student/Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zahlen jeweils den halben Beitragssatz (jeweils 9,95 %).

In der Gleitzone (400,01 - 800,00 EUR) berechnet sich der Beitragsanteil des Studenten jedoch nicht aus dem vollen, sondern aus einem rechnerisch verminderten Arbeitsentgelt.

Hinweis:

* Versicherungsfreiheit bzw. Beitragsfreiheit bezieht sich ausschließlich auf das Einkommen aus selbständiger und nicht selbständiger Arbeit. Ansonsten gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen für Studenten.

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