Nachfolgend finden Sie 4 mögliche Szenarien für die gesetzlichen Regelungen bei einem ausgeübten Dauerjob.
Szenario 1
Arbeitszeit: ./.
Arbeitsentgelt (Bruttolohn/-gehalt)
Bis 400,00 EUR monatlich (Minijob)
Krankenversicherung*, Pflegeversicherung*, Arbeitslosenversicherung
Es besteht Versicherungsfreiheit in dieser Beschäftigung. Der Arbeitgeber zahlt grundsätzlich einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 13%
Rentenversicherung
Es bestehtVersicherungsfreiheit. Der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15%.
Auf die Versicherungsfreiheit kann auf Antrag gegenüber dem Arbeitgeber verzichtet werden. In diesem Fall sind vom Studenten 4,9 % (Differenz zum vollen Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 19,9 %) vom Bruttolohn zusätzlich zu zahlen. Der Vorteil: Der Student erhält vollwertige Rentenversicherungszeiten.
Szenario 2
Arbeitszeit: wöchentlich bis 20 Stunden
Arbeitsentgelt (Bruttolohn/-gehalt)
Arbeitsentgelt (Bruttolohn/-gehalt) spielt keine Rolle
Krankenversicherung*, Pflegeversicherung*, Arbeitslosenversicherung
Es besteht Versicherungsfreiheit als Arbeitnehmer. Folglich sind keine Beiträge aus dem Arbeitsentgelt zu entrichten. Auch der Arbeitgeber muss keine Beiträge bezahlen.
Ist der Student während dieser Zeit in der Kranken- und Pflegeversicherung familienversichert, führt das Arbeitsentgelt in der Regel zum Ende der Familienversicherung. Durch die bestehende Einschreibung an einer Hochschule/Universität kommt es grundsätzlich zur Versicherungspflicht als Student (KVdS). Hierfür sind vom Studenten Beiträge zu bezahlen.
Rentenversicherung
Es besteht Versicherungspflicht, der Student/ Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zahlen jeweils den halben Beitragssatz (aktuell jeweils 9,95 %).
In der Gleitzone (400,01 - 800,00 EUR) berechnet sich der Beitragsanteil des Studenten nicht aus dem vollen, sondern aus einem rechnerisch verminderten Arbeitsentgelt. Berechnen Sie hier Ihren Anteil.
Szenario 3
Arbeitszeit: wöchentlich mehr als 20 Stunden
Arbeitsentgelt (Bruttolohn/-gehalt)
Über 400,00 EUR monatlich
Krankenversicherung*, Pflegeversicherung*, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung
Es besteht aufgrund dieser Beschäftigung Versicherungspflicht als Arbeitnehmer.
Szenario 4
Arbeitszeit: wöchentlich mehr als 20 Stunden ...
... aber nur während der Semesterferien oder überwiegend in den Abend-/ Nachtstunden oder am Wochenende
Arbeitsentgelt
Über 400,00 EUR monatlich
Krankenversicherung*, Pflegeversicherung*, Arbeitslosenversicherung
Es besteht Versicherungsfreiheit als Arbeitnehmer. Folglich sind keine Beiträge aus dem Arbeitsentgelt zu entrichten. Auch der Arbeitgeber muss keine Beiträge bezahlen.
Ist der Student während dieser Zeit in der Kranken- und Pflegeversicherung familienversichert, führt das Arbeitsentgelt in der Regel zum Ende der Familienversicherung. Durch die bestehende Einschreibung an einer Hochschule/Universität kommt es grundsätzlich zur Versicherungspflicht als Student (KVdS). Hierfür sind vom Studenten Beiträge zu bezahlen.
Rentenversicherung
Es besteht Versicherungspflicht, der Arbeitnehmer Student/Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zahlen jeweils den halben Beitragssatz (jeweils 9,95 %).
In der Gleitzone (400,01 - 800,00 EUR) berechnet sich der Beitragsanteil des Studenten jedoch nicht aus dem vollen, sondern aus einem rechnerisch verminderten Arbeitsentgelt.
Hinweis:
* Versicherungsfreiheit bzw. Beitragsfreiheit bezieht sich ausschließlich auf das Einkommen aus selbständiger und nicht selbständiger Arbeit. Ansonsten gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen für Studenten.