Häufig gestellte Fragen

Jobben im Studium

Regelungen zur Sozialversicherung

Sie müssen nebenbei Jobben um Ihr Studium zu finanzieren? 
Sie leisten ein vorgeschriebenes Praktikum ab?

Die recht komplizierten Regelungen zur Sozialversicherung finden Sie in verständlicher Form hier.

Praktikum im Studium

Nachfolgend finden Sie 6 mögliche Szenarien für die gesetzlichen Regelungen bei einem Praktikum während des Studiums.

Szenario 1

Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum

Arbeitszeit

Spielt keine Rolle

Arbeitsentgelt (Bruttolohn/-gehalt)

Spielt keine Rolle

Krankenversicherung*, Pflegeversicherung*, Arbeitslosenversicherung

Versicherungsfreiheit als Arbeitnehmer: keine Beiträge*

Rentenversicherung

Versicherungsfreiheit: -> keine Beiträge

Szenario 2

Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum

Arbeitszeit

Nicht mehr als 20 Stunden in der Woche oder begrenzt auf die Semesterferien

Arbeitsentgelt (Bruttolohn/-gehalt)

Nicht mehr als 400,00 EUR im Monat

Krankenversicherung*, Pflegeversicherung*, Arbeitslosenversicherung

Versicherungsfreiheit als Arbeitnehmer: Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbeiträge (13%)

Rentenversicherung

Versicherungsfreiheit: keine Beiträge

Szenario 3

Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum

Arbeitszeit

Nicht mehr als 20 Stunden in der Woche oder begrenzt auf die Semesterferien

Arbeitsentgelt (Bruttolohn/-gehalt)

Mehr als 400,00 EUR im Monat

Krankenversicherung*, Pflegeversicherung*, Arbeitslosenversicherung

Versicherungsfreiheit als Arbeitnehmer: keine Beiträge

Rentenversicherung

Versicherungspflicht: Arbeitgeber und Student zahlen die Beiträge je zur Hälfte**

Szenario 4

Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum

Arbeitszeit

Wöchentlich mehr als 20 Stunden und nicht begrenzt auf Semesterferien

Arbeitsentgelt

Mehr als 400,00 EUR im Monat

Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung

Es besteht Versicherungspflicht als Arbeitnehmer.

Rentenversicherung

Versicherungspflicht: AG und Student zahlen die Beiträge je zur Hälfte**

Folgende Beiträge sind zu entrichten:

  Beitrag Arbeitnehmer (Student) Beitrag Arbeitgeber
Krankenversicherung 8,2 % 7,3 %
Pflegeversicherung 0,975 %

für kinderlose Arbeitnehmer ab
Vollendung 23. Lebensjahr ist ein
Zuschlag von 0,25 % zu zahlen
0,975 %

Szenario 5

Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum

(befristet auf max. 2 Monate/50 Arbeitstage) und keine anrechenbaren Vorbeschäftigungen

Arbeitszeit

Spielt keine Rolle

Arbeitsentgelt (Bruttolohn/-gehalt)

a) Nicht mehr als 400,00 EUR im Monat
b) Mehr als 400,00 EUR im Monat

Krankenversicherung*, Pflegeversicherung*, Arbeitslosenversicherung

a) Versicherungsfreiheit als Arbeitnehmer:  keine Beiträge
b) Versicherungsfreiheit als Arbeitnehmer:  keine Beiträge

Rentenversicherung

a) Versicherungsfreiheit:  keine Beiträge
b) Versicherungspflicht:  Arbeitgeber und Student zahlen die Beiträge je zur Hälfte**

Vor- oder Nachpraktikum

Faustregeln

Wird ein vorgeschriebenes Praktikum vor oder nach einem Studium geleistet, gelten folgende Faustregeln

  • Erhält der Praktikant Arbeitsentgelt, besteht Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
  • Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit scheidet aus, da es sich - wie bei Auszubildenden - um eine Beschäftigung im Rahmen betrieblicher Berufsbildung handelt.
  • Wird ein Arbeitsentgelt nicht gezahlt, tritt in der Renten- und Arbeitslosenversicherung dennoch eine Versicherungspflicht ein. Die Beiträge sind nach dem Mindestentgelt zu berechnen.
  • In der Kranken- und Pflegeversicherung kommt es in diesen Fällen zu einer besonderen Praktikantenversicherung, oder es besteht eine kostenfreie Familienversicherung.

Hinweis

* Versicherungsfreiheit bzw. Beitragsfreiheit bezieht sich ausschließlich auf das Einkommen aus selbständiger und nicht selbständiger Arbeit. Ansonsten gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen für Studenten.


** Bei einem Arbeitsentgelt bis 800,00 Euro gelten die besonderen Regelungen zur Gleitzone. Berechnen Sie hier Ihren Beitrag.

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