Nachfolgend finden Sie 6 mögliche Szenarien für die gesetzlichen Regelungen bei einem Praktikum während des Studiums.
Szenario 1
Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum
Arbeitszeit
Spielt keine Rolle
Arbeitsentgelt (Bruttolohn/-gehalt)
Spielt keine Rolle
Krankenversicherung*, Pflegeversicherung*, Arbeitslosenversicherung
Versicherungsfreiheit als Arbeitnehmer: keine Beiträge*
Rentenversicherung
Versicherungsfreiheit: -> keine Beiträge
Szenario 2
Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum
Arbeitszeit
Nicht mehr als 20 Stunden in der Woche oder begrenzt auf die Semesterferien
Arbeitsentgelt (Bruttolohn/-gehalt)
Nicht mehr als 400,00 EUR im Monat
Krankenversicherung*, Pflegeversicherung*, Arbeitslosenversicherung
Versicherungsfreiheit als Arbeitnehmer: Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbeiträge (13%)
Rentenversicherung
Versicherungsfreiheit: keine Beiträge
Szenario 3
Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum
Arbeitszeit
Nicht mehr als 20 Stunden in der Woche oder begrenzt auf die Semesterferien
Arbeitsentgelt (Bruttolohn/-gehalt)
Mehr als 400,00 EUR im Monat
Krankenversicherung*, Pflegeversicherung*, Arbeitslosenversicherung
Versicherungsfreiheit als Arbeitnehmer: keine Beiträge
Rentenversicherung
Versicherungspflicht: Arbeitgeber und Student zahlen die Beiträge je zur Hälfte**
Szenario 4
Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum
Arbeitszeit
Wöchentlich mehr als 20 Stunden und nicht begrenzt auf Semesterferien
Arbeitsentgelt
Mehr als 400,00 EUR im Monat
Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung
Es besteht Versicherungspflicht als Arbeitnehmer.
Rentenversicherung
Versicherungspflicht: AG und Student zahlen die Beiträge je zur Hälfte**
Szenario 5
Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum
(befristet auf max. 2 Monate/50 Arbeitstage) und keine anrechenbaren Vorbeschäftigungen
Arbeitszeit
Spielt keine Rolle
Arbeitsentgelt (Bruttolohn/-gehalt)
a) Nicht mehr als 400,00 EUR im Monat
b) Mehr als 400,00 EUR im Monat
Krankenversicherung*, Pflegeversicherung*, Arbeitslosenversicherung
a) Versicherungsfreiheit als Arbeitnehmer: keine Beiträge
b) Versicherungsfreiheit als Arbeitnehmer: keine Beiträge
Rentenversicherung
a) Versicherungsfreiheit: keine Beiträge
b) Versicherungspflicht: Arbeitgeber und Student zahlen die Beiträge je zur Hälfte**