Aufgrund von verschiedenen Abkommen über soziale Sicherheit gibt es jedoch Besonderheiten, was den Umfang des Versicherungsschutzes angeht.
Bitte setzen Sie sich vor dem Start ins Ausland mit der mhplus in Verbindung.
Wir beraten Sie gerne über die Versicherungsmöglichkeiten und -bedingungen im Ausland - speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
1. Sie sind während des Auslandsstudiums an einer ausländischen Hochschule immatrikuliert
Waren Sie schon vor dem Auslandsaufenthalt familienversichert, bleiben Sie auch weiterhin im Rahmen der Familienversicherung abgesichert, solange Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland behalten und Sie sich nur vorübergehend (für das Studium) im Ausland aufhalten.
Endet Ihre Familienversicherung, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig versichern. Dies hat den Vorteil, dass nach Ihrer Rückkehr die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung weiter möglich ist.
2. Sie sind auch während des Auslandsstudiums an einer deutschen Hochschule immatrikuliert und gesetzlich krankenversichert
Besteht ein Abkommen über soziale Sicherheit mit dem Gastland, haben Sie in diesem Fall auch einen Anspruch auf die erforderlichen Sachleistungen nach dem Standard des Gastlandes. Der Anspruch besteht dabei höchstens in Höhe der in Deutschland üblichen Leistungen.
Besteht kein Abkommen über soziale Sicherheit mit dem Gastland, haben Sie grundsätzlich weiterhin einen Anspruch auf Leistungen gegenüber der deutschen Krankenkasse. Während Ihres Aufenthaltes im Ausland ruht jedoch Ihr Anspruch auf diese Leistungen. Es bleibt Ihnen also nur die Möglichkeit, sich zusätzlich über eine private Auslandskrankenversicherung zu versichern.
Wichtiger Hinweis:
Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung abzuschliessen.
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