Fragen zur Krankenversicherung für Studenten
Eigene Krankenkasse wählen
Wann müssen sich Studenten für eine (neue) gesetzliche Krankenkasse entscheiden - wann dürfen sie wechseln?
- Wenn im Alter von 25 Jahren die Familienversicherung endet und die Pflichtversicherung erforderlich ist. Das Ende der Familienversicherung verlängert sich jedoch durch Anrechnung um die Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes.
- Wenn sie erstmals ins Berufsleben einsteigen und eine feste Tätigkeit beginnen (vergleichbar den Modalitäten für Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte).
- Einfach so - zwischendurch! Wenn nach einer Bindungsfrist von 18 Monaten der Wechsel zur mhplus Betriebskrankenkasse gewünscht wird (vergleichbar mit den Modalitäten für Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte).
Versicherungsende
Wann endet die preisgünstige Krankenversicherung für Studenten?
Die Pflichtversicherung als Student endet einen Monat nach Ablauf des Semesters, für das zuletzt eine Einschreibung oder Rückmeldung erfolgte, jedoch spätestens nach Abschluss des 14. Fachsemesters oder Ablauf des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird.
Wenn familiäre oder persönliche Gründe es rechtfertigen, sind Ausnahmen von dieser Regel und damit eine Verlängerung möglich: beispielsweise bei Krankheit oder der Geburt eines Babys und anschließender Betreuung des Kindes. Auch wer die Hochschulzugangsberechtigung über den zweiten Bildungsweg erworben hat, kann unter Umständen eine Verlängerung erwirken. Mehr darüber erfahren Sie direkt von den Experten der mhplus.
Zahlungsweise
So zahlen Sie Ihre Beiträge
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten müssen in der Regel für das Semester im Voraus an die Krankenkasse gezahlt werden. Auch eine monatliche Zahlungsweise ist möglich. Voraussetzung: Sie erteilen uns eine Einzugsermächtigung. Diese Erklärung kann natürlich jederzeit widerrufen werden.
Duales Studium
Studium oder Beruf?
Versicherungsrechtliche Bewertung von Dualen Studiengängen
Duale Studiengänge zeichnen sich durch einen hohen Anteil an Praxisphasen aus und unterscheiden sich damit von klassischen Studiengängen.
Diese Besonderheit erschwert die korrekte sozialversicherungsrechtliche Bewertung der Studenten. Klarheit schaffte ein BSG-Urteil vom 1.12.2009.
Mehr dazu in unserem Info-PDF: Info Duale Studiengängen