Die Versicherten der mhplus erhalten befundabhängige Festzuschüsse für den Zahnersatz.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich ausschließlich nach dem zahnärztlichen Befund. Für jeden Befund ist eine bestimmte Zuschusshöhe festgelegt. Den Zuschuss erhalten Sie von der mhplus immer - egal, für welche Behandlungsalternative Sie sich entscheiden.
Wie sich befundbezogene Festzuschüsse errechnen
Für jeden Befund wurde eine Regel-Therapie festgelegt. Die Kosten dieser Therapie gelten als Regelversorgung. Sie ist Basis der Festzuschüsse: Die Festzuschüsse betragen grundsätzlich die Hälfte der Regelversorgung.
Ein Beispiel aus der Praxis:
Der Befund lautet: Zahnlücke mit einem fehlenden Zahn. Es gibt unterschiedliche Therapiemöglichkeiten, aber meistens wird der fehlende Zahn durch eine Brückenkonstruktion ausgeglichen. Weil die Brücke in solchen Behandlungsfällen üblich ist, gilt sie als festgelegte Regelversorgung.
Wie hoch ist die Eigenbeteiligung?
Mindestens die Hälfte der Regelversorgung. Bei höherwertigen Versorgungen, wie z. B. Keramikverblendungen oder Implantatgetragener Zahnersatz, tragen Sie die Zusatzkosten selbst.
Der Ablauf
Gehen Sie zum Zahnarzt Ihres Vertrauens und bitten Sie ihn um ein Angebot, den sogenannten "Heil- und Kostenplan".
Vor dem Behandlungsbeginn
Reichen Sie den Heil- und Kostenplan bei Ihrer mhplus-Geschäftsstelle zur Genehmigung ein. Mit dem genehmigten Heil- und Kostenplan gehen Sie zu Ihrem Zahnarzt und Ihre Behandlung kann beginnen.
Behandlungsabschluss - Regelversorgung
Für Ihren Kostenanteil erhalten Sie nach Abschluss der Behandlung eine Rechnung von Ihrem Zahnarzt. Den Zuschuss der mhplus rechnet der Zahnarzt direkt mit uns ab.
Behandlungsabschluss - Über die Regelversorgung hinausgehende Versorgung
Haben Sie einen von der Regelversorgung abweichenden Zahnersatz gewählt, wird im Rahmen der Kostenerstattung abgerechnet. Bitte reichen Sie hierzu nach Behandlungsabschluss den abgerechneten Heil- und Kostenplan bei der mhplus ein.
Fragen?
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Wir beantworten sie gern.
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