Aktuelle Zuzahlungsübersicht
Versicherte leisten während eines Kalenderjahres nur bis zur Belastungsgrenze Zuzahlungen.
Mehr Informationen zur Belastungsgrenze finden Sie hier.
Alphabetische Übersicht der von den Versicherten zu leistenden Zuzahlungen:
Arzt-/Zahnarztbehandlung
entfällt bei Überweisungen, Schutzimpfungen, Vorsorge-, Früherkennungs- und Bonusuntersuchungen
Zuzahlung: je Quartal 10,– Euro
Arznei- und Verbandmittel
*pro Arzneimittel, maximal Kosten des Mittels eventuell zuzüglich Mehrkosten über Festbetrag
Zuzahlung: je Arzneimittel 10% des Abgabepreises - mindestens 5,– Euro, maximal 10,– Euro*
Fahrkosten
Fahrkosten werden übernommen bei ambulanter Behandlung in Ausnahmefällen (vorherige Genehmigung notwendig),
bei stationärer Behandlung, Rettungsfahrten, sowie bei Krankentransporten. Bei Rehabilitationsmaßnahmen – ambulant und stationär – entfällt die Eigenbeteiligung
Zuzahlung: je Fahrt 10% der Kosten - mindestens 5,– Euro, maximal 10,– Euro
Häusliche Krankenpflege
maximal 28 Kalendertage je Kalenderjahr
Zuzahlung: je Verordnung 10% der Kosten, zuzüglich 10,– Euro
Haushaltshilfe, Soziotherapie
Zuzahlung: je Tag der Leistung 10% der Kosten - mindestens 5,– Euro, maximal 10,– Euro
Heilmittel
z.B. Massagen, Krankengymnastik
Zuzahlung: je Verordnung 10% der Kosten, zuzüglich 10,– Euro
Hilfsmittel
Verbrauchsmittel 10% je Packung, maximal 10,– Euro für den Monatsbedarf je Indikation
Zuzahlung: je Packung/Verordnung 10% des Abgabepreises - mindestens 5,– Euro, maximal 10,– Euro
Krankenhausbehandlung
für maximal 28 Tage im Kalenderjahr, keine Zuzahlung bei teilstationärer und ambulanter Krankenhausbehandlung
Zuzahlung: je Tag Krankenhausaufenthalt 10,– Euro
Medizinische Vorsorge-/Rehabilitationsleistung
bei Anschluss- bzw. Indikations-Rehabilitation für maximal 28 Kalendertage je Kalenderjahr
Zuzahlung: je Tag 10,– Euro
Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von Zuzahlungen befreit. (Ausnahme: Fahrkosten, Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlung).
Eigenanteile
Eigenanteile (nicht Zuzahlungen) gelten für kieferorthopädische Behandlungen, Zahnersatz und künstliche Befruchtung.