Aktuelle Zuzahlungsübersicht
Versicherte leisten während eines Kalenderjahres nur bis zur Belastungsgrenze Zuzahlungen.
Mehr Informationen zur Belastungsgrenze finden Sie hier.
Alphabetische Übersicht der von den Versicherten zu leistenden Zuzahlungen:
Arznei- und Verbandmittel
Zuzahlung: je Arzneimittel 10% des Abgabepreises - mindestens 5,– Euro, maximal 10,– Euro*
*pro Arzneimittel, maximal Kosten des Mittels eventuell zuzüglich Mehrkosten über Festbetrag
Fahrkosten
Fahrkosten werden übernommen bei ambulanter Behandlung in Ausnahmefällen (vorherige Genehmigung notwendig),
bei stationärer Behandlung, Rettungsfahrten, sowie bei Krankentransporten. Bei Rehabilitationsmaßnahmen – ambulant und stationär – entfällt die Eigenbeteiligung
Zuzahlung: je Fahrt 10% der Kosten - mindestens 5,– Euro, maximal 10,– Euro
Häusliche Krankenpflege
maximal 28 Kalendertage je Kalenderjahr
Zuzahlung: je Verordnung 10% der Kosten, zuzüglich 10,– Euro
Haushaltshilfe, Soziotherapie
Zuzahlung: je Tag der Leistung 10% der Kosten - mindestens 5,– Euro, maximal 10,– Euro
Heilmittel
z.B. Massagen, Krankengymnastik
Zuzahlung: je Verordnung 10% der Kosten, zuzüglich 10,– Euro
Hilfsmittel
Verbrauchsmittel 10% je Packung, maximal 10,– Euro für den Monatsbedarf je Indikation
Zuzahlung: je Packung/Verordnung 10% des Abgabepreises - mindestens 5,– Euro, maximal 10,– Euro
Krankenhausbehandlung
für maximal 28 Tage im Kalenderjahr, keine Zuzahlung bei teilstationärer und ambulanter Krankenhausbehandlung
Zuzahlung: je Tag Krankenhausaufenthalt 10,– Euro
Medizinische Vorsorge-/Rehabilitationsleistung
bei Anschluss- bzw. Indikationsrehabilitation für maximal 28 Kalendertage je Kalenderjahr
Zuzahlung: je Tag 10,– Euro
Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von Zuzahlungen befreit. (Ausnahme: Fahrkosten, Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlung).
Eigenanteile
Eigenanteile gelten für kieferorthopädische Behandlungen, Zahnersatz und künstliche Befruchtung.